Bundesweite Regelung: Abbrenn-Verbot für Feuerwerkskörper
Werne. Zum bevorstehenden Jahreswechsel erinnert das Ordnungsamt der Stadt Werne in einer Medienmitteilung an die bundesweit geltende Regelung im Sprengstoffrecht. Demnach sei das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altenheimen sowie besonders brandempfindlichen Gebäuden (z.B. Fachwerkhäuser in der Innenstadt, am Marktplatz und am Kirchhof) oder Anlagen ganzjährig, also auch an … Bundesweite Regelung: Abbrenn-Verbot für Feuerwerkskörper weiterlesen
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