Rettungsdienst-Gebühr für Patienten nach „Fehlfahrten“ des RTW fällig
Werne. Die gesetzlichen Krankenkassen in NRW haben mit der lange geübten Praxis Schluss gemacht, die Kosten für den Notfalleinsatz des Rettungswagens (RTW) auch dann vollständig zu übernehmen, wenn kein Transport des Patienten zu einem Krankenhaus oder einer ambulanten Einrichtung notwendig war. Das sorgt wie berichtet für Auseinandersetzungen zwischen Kassen und den Kommunen als Träger der … Rettungsdienst-Gebühr für Patienten nach „Fehlfahrten“ des RTW fällig weiterlesen
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