Donnerstag, Dezember 11, 2025

Kloster in Werne ändert zum 1. Juli Gottesdienst-Zeiten

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Werne. Ab Juli gelten in der Klosterkirche der Kapuziner veränderte Gottesdienst- und Beichtzeiten an den Werktagen. Das teilt Guardian Pater Norbert mit.

An den Tagen, an denen bisher um 7 Uhr die Eucharistie gefeiert wurde, wollen die Kapuziner verschiedene Uhrzeiten ausprobieren, um nicht nur den Frühaufstehern die Gelegenheit zum werktäglichen Gottesdienstbesuch zu geben.

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So beginnt die Eucharistiefeier dienstags künftig um 15 Uhr, mittwochs um 9 Uhr sowie donnerstags und samstags um 8 Uhr.

Andachten werden künftig immer donnerstags um 18 Uhr stattfinden. Diese werden in nächster Zeit überwiegend als Friedensgebet gestaltet sein. Ferner besteht freitags um 17 Uhr bis kurz vor der Abendmesse die Möglichkeit zur stillen eucharistischen Anbetung.

Die Gottesdienstzeiten an den Sonn- und Feiertagen in der Klosterkirche bleiben unverändert.

Ebenso werden weiterhin montags  und freitags um 18 Uhr Abendmessen gefeiert, die mit dem Abendlob der Vesper verbunden sind.

Auch die Öffnungszeiten der Kapuzinerkirche verändern sich

Werktags ist die Klosterkirche künftig 7.15 Uhr bis 19.30 Uhr geöffnet und an Sonn- und Feiertagen 6.30 bis 20.45 Uhr. Auch ändern sich die Beichtzeiten geringfügig. Alles ist auf einem Flyer aufgelistet, der in der Klosterkirche ausliegt und mitgenommen werden kann, um auch zu Hause die genaue Übersicht zu haben. Diesem Flyer sind auch die Öffnungszeiten der Klosterpforte und damit die telefonische Erreichbarkeit der Kapuziner zu entnehmen, informiert Pater Norbert.

Außerdem werden die Kapuziner künftig samstags um 16:30 Uhr die Vorabendmesse zum Sonntag im Wohn- und Pflegeheim St. Katharina übernehmen, sobald die Renovierung der dortigen Hauskapelle abgeschlossen ist. Diese Vorabendmesse wird dann öffentlich sein, wobei die jeweils aktuell geltenden Coronaregeln zu beachten sind.

Die Kapuziner heißen alle willkommen und freuen sich über alle, die ihre Klosterkirche besuchen, sei es zum stillen Gebet oder zur Mitfeier der Gottesdienste.

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