Werne. In der 4. Runde der Lärmaktionsplanung nach EU-Umgebungslärmrichtlinie müsse die Stadt Werne erstmals einen Lärmaktionsplan aufstellen, der dann alle fünf Jahre überprüft und gegebenenfalls überarbeitet werden müsse, informiert die Stadtverwaltung auf ihrer Homepage.
Bei dem Lärmaktionsplan handele es sich um ein städtisches Konzept, das Maßnahmen zur Minderung der Lärmbelastung an den untersuchten Straßenabschnitten darstelle. Laut Definition der Umgebungslärmrichtlinie seien in Werne dazu Straßenabschnitte der Autobahn A1, der B 54, der B 233 sowie der L 507 und der L 518 erfasst worden.Zum Lärmaktionsplan gehöre die graphische Darstellung des von den genannten Straßen ausgehenden Verkehrslärms und dessen Ausbreitung auf die benachbarten Wohngebäude. Grundlage sei die vom Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) erstellte aktuelle Lärmkartierung. Dabei werden die Lärmpegel während der Tageszeit (6 bis 22 Uhr) und während der Nachtzeit (22 bis 6 Uhr) nach den gesetzlichen Vorgaben rechnerisch ermittelt und in Lärmkarten dargestellt.
„Die Lärmaktionsplanung bezieht sich ausschließlich auf Straßenverkehrslärm, welcher von den kartierten Straßenabschnitten ausgeht. Lärmbelästigungen durch andere Quellen sind nicht Bestandteil der Lärmaktionsplanung. Hinweise zu anderen Lärmquellen und an nicht kartierten Straßenabschnitten können im Rahmen der Lärmaktionsplanung leider nicht behandelt werden“, heißt es in der Mitteilung.
Bei der Aufstellung des Lärmaktionsplans sei die Mitwirkung der Öffentlichkeit vorgesehen. Die Bürger/innen können Anmerkungen zur Lärmbelastung auf einer interaktiven Karte abgeben.
Öffentliche Beteiligung bis einschließlich 3. April möglich
Die öffentliche Beteiligung sowie weitere Informationen dazu stehen im Internet unter folgendem Link zur Verfügung:
https://beteiligung.nrw.de/portal/werne/beteiligung/themen/1006009 (Beteiligungsportal NRW)
Darüber hinaus liegen die Planunterlagen während des Beteiligungszeitraums auch im Stadthaus, im Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung, Konrad-Adenauer- Platz 1, 59368 Werne, während der Dienststunden der Stadtverwaltung zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Durch diese Auslegung wird die Öffentlichkeit frühzeitig über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Lärmaktionsplanung informiert. Zusätzlich besteht im Rahmen dieser Auslegung die Möglichkeit zur Äußerung und Erörterung.
Hinweise: „Betroffene Haus- und Grundstückseigentümer entlang der Hauptverkehrsstraßen haben grundsätzlich die Möglichkeit, beim Straßenbaulastträger (Bund/ Land/ Kreis) eine Überprüfung der Lärmbelastung ihrer Privatgrundstücke durch den Straßenverkehr zu beantragen und so gegebenenfalls passive Lärmschutzmaßnahmen zu erhalten. Diese Maßnahmen bieten sich insbesondere für die Nachtruhe der Hauptbetroffenen an.“
Neben der Anwendung des Instruments „Lärmaktionsplan“ ist es grundsätzliche Aufgabe und Zielsetzung der Stadt Werne, den Lärmschutz auf allen Ebenen der Planung zu berücksichtigen. Zu nennen sind hier insbesondere die Bauleitplanung und Verkehrsplanung.