Mittwoch, Januar 21, 2026

„Behinderte und Mobilität“ beim Inklusionstreff im Mittelpunkt

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Werne. Das Gesetz sieht manchmal einen Sachverhalt anders als der Bürger. Ein Rollstuhlfahrer in einer kleinen Bauernschaft hat bei der Beantragung für Kauf und Umbau eines behindertengerechten Autos trotz der Abgeschiedenheit und dem Fehlen von Bus und Bahn nicht automatisch die besseren Chancen, den Zuschuss von maximal 22.000 Euro zu erhalten, als ein Rollstuhlfahrer der in Wernes Stadtmitte wohnt.

Beim monatlichen Infoabend der Selbsthilfegruppe Inklusionstreff Werne stand der Thema „Behinderte und Mobilität“ im Mittelpunkt. Als sachkundige Referenten waren vom Landschaftsverband Westfalen-Lippe (LWL) in Münster Karin Leifhelm und von der Ergänzenden unabhängigen Teilhabeberatung (EUTB) in Unna Angela Nowak ins Bunte Haus der Jugendhilfe gekommen.

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Etwa 20 Betroffene nutzten diese Gelegenheit zur Information entfachten eine stellenweise rege Diskussion. Wichtig für die regelmäßige Teilhabe der Rollstuhlfahrer am öffentlichen Leben ist ein eigenes und speziell für diesen Personenkreis umgebautes Auto. In dieser Grundsatzfrage sind sich die Gesetzgeber in Bund und Land, die Behördenvertreter vor Ort und die Betroffenen einig. Doch wie in anderen Fällen auch, sind die Gesetzesvorgaben nicht immer eins zu eins auf den Alltag der Rollstuhlfahrer zugeschnitten. Schon die Förderobergrenze von 22.000 Euro, so stellte Nowak fest, sei heute angesichts der Lage auf dem Altautomarkt knapp.

Falsch ist auch der Eindruck, dass Rollstuhlfahrer, die in einer abgelegenen Bauernschaft mit unzureichenden Anbindung an das Zug- und Busnetz einen Vorteil gegenüber den Rollinutzern im städtischen Bereich mit regem ÖPNV hätten. Angela Nowak erklärte, der Gesetzgeber gehe davon aus, das der ÖPNV auch in diese Weiler ausgebaut werden könnte. Daher spiele eine abgelegene Lage auf dem Land nicht automatisch eine Rolle bei der Bewilligung der Zuschüsse. Natürlich, so betonte die LWL-Mitarbeiterin spielt es eine Rolle, ob das bezuschusste Auto privat oder für den Weg zur Arbeit genutzt werde. Für Einzelfahrten beispielsweise könne auch der lokale Behinderten-Fahrdienst in Anspruch genommen werden. Ebenso wichtig sind die Assistenzdienste auch für die Gehörlosen. Für sie stehen Gebärdendolmetscher bereit, um ihnen die Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder Arztbesuche.

Welche Rechte und Möglichkeiten haben Schwerbehinderte wenn es um Mobilität und Teilhabe geht? Darum ging es am Freitag bei der Monatsversammlung des Inklusionstreffs Werne.
Welche Rechte und Möglichkeiten haben Schwerbehinderte wenn es um Mobilität und Teilhabe geht? Darum ging es am Freitag bei der Monatsversammlung des Inklusionstreffs Werne.

Eine ältere sehbehinderte Frau berichtete, dass in Werne für die bevorstehenden Stichwahl um das Bürgermeisteramt die entsprechenden Schablonen zum Ausfüllen der Wahlzettel nicht vorgelegen hätten. Angela Nowak meinte dazu, es sei auch Aufgabe des Behindertenbeirates im Vorfeld darauf hinzuwirken, dass die Verwaltung alle nötigen Hilfsmittel für die Behinderten bereitstellt.

Eine andere Besucherin beschwerte sich über ihren Vermieter. Sie wohne in einem Sozialblock und habe zu den jüngeren Mietern immer ein gutes Verhältnis gehabt, die ihr stets geholfen hätten. Diese jungen Leute müssten nun ausziehen. Wenn in Zukunft ältere Sozialmieter nachkämen, befürchtet sie den Wegfall dieser bisherigen Nachbarschaftshilfe. Die beiden Referentinnen konnten in diesem Fall nur auf die örtlichen Hilfsangebote verweisen

Das nächste Treffen in dieser Reihe ist für Freitag, 24. Oktober, ab 17 Uhr wieder im Bunten Haus der Jugendhilfe in Werne geplant. Die Veranstaltung steht unter dem Motto „Glaube, Gemeinschaft, Inklusion. Kirche als Ort der Teilhabe.“ Als Referenten haben sich Vertreter der katholischen, der evangelischen Kirchen und der Freikirche in der Waldstraße angesagt.

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