Sonntag, September 28, 2025

Etat-Zwischenbilanz: Stabile Steuersubstanz kontra Mammutaufgaben

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Werne. Wie steht´s mit den Finanzen der Stadt Werne? Im Haupt- und Finanzausschuss (HFA) am 24. September 2025 lieferte Kämmerer Marco Schulze-Beckinghausen einen Zwischenstand zum bisherigen Verlauf des Haushaltsjahres 2025. Soviel vorweg: Es zeichnet sich – gemessen an der Planung – eine stabile Entwicklung ab. In der Kämmerei rechnet man mit einem leicht verringerten Defizit von rund 7,66 Millionen Euro gegenüber dem Plandefizit von rund 7,95 Millionen Euro.

Schulze-Beckinghausen attestierte in der Sitzung somit eine „gute Steuersubstanz“. Die Ergebnisse bei Steuern und ähnlichen Abgaben verbessern sich bis zum Jahresende voraussichtlich um rund 6,03 Millionen Euro. Davon kommen rund 5,9 Millionen der Mehrerträge aus der Gewerbesteuer. Bei den Anteilen der Gemeinde an der Einkommens- und Umsatzsteuer geht man von einer Erreichung des Ansatzes aus, müsse allerdings die weitere Entwicklung abwarten, heißt es in der Sitzungsvorlage.

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Zuwendungen und allgemeine Umlagen

Bei den Zuwendungen nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) und allgemeinen Umlagen werden bis zum Jahresende Mindererträge von rund 1,339 Millionen Euro erwartet, da die Zahl der Asylbewerber derzeit hinter den ursprünglichen Annahmen zurückbleibt (minus 575.000 Euro). Ähnlich sieht es bei den unbegleiteten minderjährigen Flüchtlinge aus, deren bleiben die Fallzahlen sinken (minus 291.000 Euro). Die Zuweisungen für Kindertagesstätten sinken um 453.000 Euro (begründet auf einer Endabrechnung für Vorjahre).

Bäderbetrieb und Kommunalbetrieb mit Zuschussbedarf

Die im Produkthaushalt für das Jahr 2025 für den Bäderbetrieb mit 2.7 Millionen Euro berücksichtigten Aufwendungen werden nach Einschätzung der Betriebsleitung voll umfänglich benötigt. Das Plandefizit des Kommunalbetriebes liegt laut Wirtschaftsplan bei 2,57 Millionen Euro. Hier geht man von keiner nennenswerten Abweichung aus.

Ausblick auf den Produkthaushalt 2026

Marco Schulze-Beckinghausen konnte angesichts des noch frühen Planungsstandes noch keine endgültigen Aussagen treffen. So lägen die Hochrechnungen der Personalkosten noch nicht vor. Weitere Auswirkungen auf den Haushalt ergäben sich aus dem Zustand der Gemeindestraßen (Sanierung/Erneuerung) beziehungsweise aus den Verpflichtungen des Kreishaushaltes. Nicht zu vergessen, die Aufwendungen für den Neubau am Anne-Frank-Gymnasium.

Seine Gedanken zur Haushaltssituation werde er mit dem neuen Bürgermeister besprechen, so Schulze-Beckinghausen zu den ersten Schritten nach der Stichwahl am Sonntag (28. September). Die Etatberatungen mit den Dezernaten stünden noch aus, ergänzte er.

Absehbare Entwicklungen für 2026

Für die Haushaltsplanung für 2026 ergibt sich aus dem Anstieg Steuereinnahmen die Konsequenz, dass die Schlüsselzuweisungen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz (GFG) sinken werden – und zwar drastisch. Gegenüber dem im Plan verzeichneten Vergleichswert von 2025 von 7,9 Millionen stürzt der Planwert für 2026 demnach auf 0,2 Millionen ab.

Und dann ist da noch – salopp formuliert – die Sache mit dem „Corona-Ukraine-Krieg-Deckel“. Den Kommunen sind zwischen 2020 und 2023 erhebliche finanzielle Mehrbelastungen in Form von zusätzlichen Aufwendungen und Mindererträgen entstanden.

Das Land NRW hatte daher mit dem „Gesetz zur Isolierung der aus der Covid-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Land Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG)“ vom 29. September 2020 beschlossen, befristet die Aufstellung der Haushalte zu erleichtern und finanzielle Mehrbelastungen bilanziell zu „isolieren“ (Quelle: ifV Institut für Verwaltungswissenschaften gGmbH).

Diese Belastungen und Mindererträge summieren sich für die Stadt Werne auf 12.122.804 Euro. Die Entscheidung über die Abschreibungsmodalitäten ist für die Haushaltssatzung 2026 zu fassen. Der Beschluss darüber muss gleichzeitig mit der Haushaltssatzung erfolgen.

Es gibt drei Optionen der Rückzahlung: Erstens die lineare Abschreibung ab 2026 über maximal 50 Jahre (240 000 Euro pro Jahr) und zweitens eine Abschreibung über weniger als 50 Jahre. Letztere falle aus, weil sie deutlich höhere Kosten pro Jahr aufwerfen würde. Drittens besteht das Recht, die Summe ganz oder in Teilen gegen das Eigenkapital auszubuchen, so Schulze-Beckinghausen. Diese Option sei wegen des Verbrauchs des Eigenkapitals nicht realistisch.

Die Einbringung des Einzelhaushalts durch den neuen Bürgermeister sei für Dezember 2025/ Januar 2026 vorgesehen und die Verabschiedung voraussichtlich Ende des 1. Quartals 2026, sagte der Kämmerer zum Zeitplan.

Steuerdebatte wartet 2026 auf neuen Rat und Bürgermeister

FDP-Fraktionsvorsitzende Claudia Lange fragte mit Blick auf die verbesserten Steuereinnahmen nach. „Müsste der Kämmerer nicht der Meinung sein, die geplante Steuererhöhung zum 1. Januar 2026 nicht vorzunehmen?“ Schulze-Beckinghausen relativierte. Dies sei zwar eine verbesserte Ausgangslage, für 2026 sei die Situation aber schlechter. „Wir kommen um eine Steuerdebatte im neuen Rat nicht herum“, sagte er.

Benedikt Striepens (Bündnis 90/ Die Grünen) erinnerte daran, dass man mit der Steuererhöhung einen funktionierenden Haushalt habe schaffen wollen. „Wir gucken 2026 nochmal hin, es ist eine Hoffnung auf Verbesserung da, sie ist aber nicht sehr realistisch“, argumentierte er.

Siegfried Scholz (SPD): „Es wäre nicht lauter, die Steuererhöhung nicht zu machen. Abwarten, 2026 kommt, wir können dann entscheiden“, meinte er.

Bürgermeister Lothar Christ setzte dem 6-Millionen-Steuerplus die wegfallenden Schlüsselzuweisungen und die strukturellen Abschreibungen von jährlich 240.000 Euro für die Corona- und Ukraine-Krieg-Kosten sowie für das AFG gegenüber. „Das ist keine deutlich verbesserte Lage“, betonte er.

Informationen im Bürgerinformationssystem

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