Sportmilliarde: Anträge bereits ab 10. November 2025 möglich

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Werne. Ab dem 10. November 2025 können Kommunen Anträge für das neue Bundesprogramm „Sanierung kommunaler Sportstätten“ stellen. Darüber informiert der heimische Bundestagsabgeordnete Michael Thews (SPD) in einer Pressemitteilung.

„Das sind gute Nachrichten für Hamm, Lünen, Selm und Werne. Es besteht nun die Möglichkeit, bei uns vor Ort dringend nötige Sanierungen anzugehen“, erklärt der heimische SPD-Bundestagsabgeordnete Michael Thews.

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Mit der sogenannten Sportmilliarde stellt der Bund aus dem Sondervermögen Infrastruktur in dieser Legislaturperiode eine Milliarde Euro bereit, um die Modernisierung vor Ort zu unterstützen, von Hallenbädern über Freibäder und Sporthallen bis hin zu Sportplätzen.

„Der Bund sendet mit diesem Programm ein wichtiges Signal“, so Thews. Die Mittel aus dem Sondervermögen sollen schnell fließen. „Daher hat das zuständige Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen nun auch so zügig den Startschuss für das Programm gegeben.“ Gefördert werden Sanierungsmaßnahmen und in Ausnahmefällen auch Neubauten. In Abstimmung mit der Kommune kann dabei auch die Sanierung vereinseigener Anlagen gefördert werden.

Die Bandbreite ist groß: Ob energetische Sanierung einer Turnhalle, Modernisierung eines Freibads oder Erneuerung von Sportplatzanlagen – das Programm deckt unterschiedlichste Bedarfe ab. Die Förderhöhe liegt zwischen 250.000 Euro und acht Millionen Euro. „Damit können sowohl kleinere als auch große Vorhaben gefördert werden“, erklärt Thews. Der Bundesanteil beträgt 45 Prozent der förderfähigen Kosten, bei Kommunen im Nothaushalt sogar 75 Prozent. „Das ermöglicht auch Kommunen in angespannten finanziellen Situationen die erforderlichen Maßnahmen anzugehen“.

„Intakte Sportstätten sind das Fundament für Bewegung und Begegnung. Sie halten gesund, stärken den Zusammenhalt und ermöglichen den Vereinen ihre wichtige Arbeit“, betont Thews. Anträge können bis zum 15. Januar 2026 gestellt werden.

Zusätzlich zur Sportmilliarde des Bundes stehen den Ländern 100 Milliarden Euro aus dem Sondervermögen zur Verfügung. „NRW ist aufgefordert, diese Mittel ebenfalls konsequent für die Sportstätteninfrastruktur zu nutzen und eigene Programme aufzulegen“, fordert Thews.

Problematisch beim knappen Antragszeitraum scheint, dass das Land Nordrhein-Westfalen durch die Kommunalwahlen stark benachteiltigt ist. Denn Fachausschüsse und die neuen Stadt- und Gemeinderäte müssten sich erst einmal konstituiert haben, um entsprechende Förderanträge politisch zu diskutieren und zu verabschieden.

Weitere Informationen zur Antragsstellung und zum Förderaufruf gibt es unter:
www.bbsr.bund.de/SKS2025

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