Donnerstag, November 13, 2025

Südmauer 27 in Werne – Kanzlei soll rechtliche Mittel prüfen

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Werne. Was tun mit dem Gebäude an der Südmauer 27? Den maroden Zustand des denkmalgeschützten Fachwerkfassade wollte die SPD-Fraktion nicht länger hinnehmen und hat in einem Antrag an den Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (ASPW) die Prüfung rechtlicher Schritte – notfalls bis zu einer Enteignung – reklamiert. Der Eigentümer unternimmt seit Jahren kaum etwas, den Verfall des Hauses zu stoppen, das längst zu Schandfleck geworden ist.

Um das Denkmal mit dem großen, nur unzureichend mit Folie verhüllten Loch in der Fassade doch noch zu retten, soll nun der fachliche Rat einer Kanzlei zu juristischen Maßnahmen eingeholt werden. Darauf einigten sich die Mitglieder in ihrer Informationsveranstaltung am 26. Januar via Videokonferenz. In seiner Antragsbegründung hatte Ulrich Höltmann nachdrücklich dafür plädiert, das Denkmal zu retten. Im Ausschuss und in der Verwaltung ist dies Konsens.

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Ein Entgegenkommen des Eigentümers blieb bislang allerdings aus. „Wir sind immer wieder in Gesprächen“, beschrieb Baudezernent Ralf Bülte die wiederholten Bemühungen der Verwaltung, ein Ergebnis zu erzielen. Bisher ohne Erfolg. Das soll sich nun ändern, will man das rechtliche Instrumentarium prüfen und ausschöpfen. „Aber das kostet auch etwas“, machte Bülte in der digitalen Runde klar, dass man Geld in die Hand nehmen müsse. Zum einen für die fachliche Beratung und zum anderen etwa für den Kauf des Hauses durch die Stadt. Die Bereitschaft dazu zeichnete sich bei den Politikern ab.

Bisher habe der Eigentümer einen Verkauf abgelehnt, hieß es. „Eine Enteignung ist immer das letzte Mittel“, sagte Ralf Bülte. Zuvor kann man versuchen, mit Ordnungsmaßnahmen eine Sanierung und Instandhaltung durchsetzen. Greife dies nicht, könne man den Kauf des Gebäudes anstreben. Artur Reichert (FDP) adressierte die Bitte an die Verwaltung, eine Liste der möglichen Maßnahmen aufzustellen.

Eine Entscheidung mit Beschlusskraft konnten die Teilnehmer der Videokonferenz nicht treffen. Dies könne nur per Dringlichkeitsentscheidung durch die Verwaltung geschehen, erläuterte Bülte zum Prozedere.

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