Werne. Ein medizinisches Versorgungszentrum (MVZ) und eine Praxis für Physiotherapie im Erdgeschoss sowie 25 Wohneinheiten in den Obergeschossen sollen in der Neubebauung auf dem ehemaligen Postgelände entstehen.
Nach der Vorstellung eines ersten Entwurfs Ende 2023 steht das Investor-Vorhaben für das Wohn- und Geschäftshaus im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (SPW) am Dienstag, 12. Mai 2026, zur Beschlussempfehlung an den Stadtrat auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Stadthaus, großer Sitzungsraum EG). Über die gemeindliche Zustimmung entscheidet am Donnerstag, 21. Mai, der Stadtrat (17.30 Kolpingsaal, Alte Münsterstraße 12).
Schon 2013 hatte man angesichts des großen Entwicklungspotential des Postgeländes in zentraler Innenstadtlage mit einer Änderung des Bebauungsplanes 6 C – Hekgeist – mit dem Ziel geändert, in den Oberschossen des Bestandsgebäudes eine Wohnnutzung zu ermöglichen. Pläne des Eigentümers wurden allerdings bis heute nicht umgesetzt, wird in der Sitzungsvorlage erläutert. Weil die Post zum damaligen Zeitpunkt auch nicht vorhatte, den Standort zu verlassen, kam eine Neuplanung der Gesamtfläche nicht in Frage.
Wohn- und Geschäftshaus in zentraler Innenstadtlage
Das soll nun anders werden. Geplant ist neben der gewerblichen Ausrichtung mit MVZ und Phsio-Praxis im Erdgeschoss das Wohnen im zwei Voll- und einem Staffelgeschoss darüber. Von den 25 Wohneinheiten werden 20 öffentlich gefördert. Der Gebäudekörper soll in Anlehnung an den baulichen Bestand ebenfalls grenzständig an der Alten Münsterstraße entstehen. Eine Tiefgarage mit Zufahrt von der bekannten Stelle der Alten Münsterstraße aus soll die notwendigen Stellplätze bieten. Für die Fassadengestaltung sind Klinker in Beige- und Grautönen vorgesehen.
Bauturbo für ein schnelles Verfahren
Für die Umsetzung des Vorhabens solle der sogenannte Bauturbo (Gesetz zur Beschleunigung des Wohnungsbaus und zur Wohnraumsicherung vom 30. Oktober 2025) greifen, sodass eine Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplanes 6 C – Heckgeist – erteilt werden könne, heißt es in der Vorlage. Voraussetzung dafür sei, das SPW und Rat in den oben genannten Sitzungen den Grundsatzbeschluss für den Bauturbo fassen.
„Ziel ist es, den Planungs- und Genehmigungsprozess zu beschleunigen und die sich aus der Gesetzesänderung ergebenden Verfahrensvereinfachungen zu nutzen. Die Verträglichkeit des Vorhabens wurde im Rahmen fachgutachterlicher Untersuchungen nachgewiesen. Die sich daraus ergebenden Anforderungen und Maßnahmen u.a. zum Schallschutz, zum Klimaschutz und zur Klimaanpassung und zur Energieversorgung werden im Baugenehmigungsverfahren verbindlich geregelt“, wird in der Sitzungsvorlage erläutert.

Maßnahmen zum Klimaschutz: Dachbegrünung, Solarenergie und mehr
Entlang der Rahmenbedingungen der Stadt Werne werden klimarelevante Maßnahmen als Nebenbestimmungen in den Bauantrag aufgenommen. Gemeint sind verpflichtende Vorgaben zur Dachbegrünung, wasserdurchlässigen Oberflächengestaltung oder zur Teilbegrünung der Tiefgarage. Ebenso soll die Verwendung geeigneter Materialien und die Nutzung von Solarenegie dazu beigetragen, die Versiegelungsfolgen zu reduzieren, das Mikroklima zu verbessern, die Regenrückhaltung zu erhöhen und die lokale Biodiversität zu stärken. Gleichzeitig unterstützen diese Maßnahmen die energieeffiziente Ausrichtung des Gebäudes und tragen so zu einer Minimierung von Wärmeinseln sowie zu einer nachhaltigen Regenwasserbewirtschaftung bei.






















