Samstag, Juli 27, 2024

Bislang keine Strafen für Maskenverweigerer

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Werne. Die NRW-Landesregierung hat vor einer guten Woche die angekündigten hohen Strafen für Masken-Verweigerer im öffentlichen Nahverkehr beschlossen. Wer in Bussen und Bahnen keinen Mund-Nasen-Schutz trägt, muss nun 150 Euro zahlen. In Werne wurde aber bisher niemand zur Kasse gebeten.

Verstöße gegen die Maskenpflicht in Bussen sollen seit Mittwoch vergangener Woche als Ordnungswidrigkeit umgehend mit 150 Euro Bußgeld geahndet werden. In Werne wird seitdem intensiv an verschiedenen Haltestellen kontrolliert. Im Rahmen der bestehenden Ordnungspartnerschaft sind Ordnungsamt und Polizei seit dem Start des Schuljahrs in den Kernzeiten zum Schulbeginn und nach der letzten Unterrichtsstunde unterwegs.

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„Auch im Haltestellenbereich sind Kinder und Jugendliche verpflichtet, ihre Masken zu tragen“, stellt Cordula Mertens vom Ordnungsamt klar. Dies sei aber bei den bisherigen Kontrollen zu 99,9 Prozent der Fall gewesen. Die wenigen Ausnahmen hätten eine Maske dabei gehabt, diese aber nicht richtig getragen, dann aber auf Aufforderung korrekt aufgesetzt. „Wir haben hier bisher kein Bußgeld verhängt, weil es gut läuft und es keinen Grund gab, etwas in dieser Richtung zu unternehmen“, sagt Mertens.

Die Arbeitseinteilung ist laut der Ordnungsamtsleiterin bei den Kontrollen bislang eindeutig geregelt. „Was im Bus stattfindet, machen die Verkehrsbetriebe selber, wir machen das, was an den Haltestellen ansteht.“ Inga Fransson von der VKU erklärt auf Anfrage: „Erwachsene Fahrgäste, die ohne Maske in den Bus einsteigen wollen, können schon im Vorfeld von der Fahrt ausgeschlossen werden“. Wenn der Fahrgast sich bereits im Bus befinde, werde dieser auf die bestehende Maskenpflicht hingewiesen.

„Meist lenken die Fahrgäste an dieser Stelle ein und setzen eine Maske auf. Wenn sich jemand aber weigert, den Bus zu verlassen oder eine Maske aufzusetzen, verständigen die Fahrer über die Leitstelle die Ordnungsbehörden“, erklärt die VKU-Sprecherin weiter. Dies ist bekanntlich notwendig, da nur diese die Maskenpflicht – auch in Form der Erhebung von Bußgeldern – durchsetzen können. Ob und wie oft dies seit der jüngsten Festlegung der 150-Euro-Strafe vorgekommen ist, ist bisher nicht zu ermitteln, da die täglichen Aufzeichnungen der Leiststelle unter diesem Gesichtspunkt bisher nicht ausgewertet werden.

 

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