Werne. Aus bevorstehendem Anlass weist der Kommunalbetrieb Werne, Betriebszweig Straßen und Verkehr auf die Sonderregelung bei der Restmüllabfuhr in der kommenden Woche hin und bittet die betroffenen Bürgerinnen und Bürger um Beachtung.
Wegen des Feiertages Christi Himmelfahrt (Donnerstag, 13. Mai) wird die Leerung der Restmülltonne im Bezirk 3 (Innenstadt) auf Dienstag, 11. Mai 2021, vorverlegt.
Bezirk 1 wird dann anschließend am Freitag, 14. Mai 2021, und Bezirk 2 am Samstag, 15. Mai 2021, abgefahren. Die Regelabfuhr für alle anderen Abfälle (Wertstofftonne) erfolgt wie gewohnt, heißt es weiter.