Werne. Gegner des geplanten Gewerbe- und Industriegebiets Nordlippestraße Nord haben Wernes Bürgermeister Lothar Christ ein Bürgerbegehren angezeigt. Sie setzen sich wie berichtet für die Rückabwicklung der Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung ein und fordern: „Nein! Zum Industriegebiet Nordlippestraße Nord.“ Im März hatte der Ausschuss die Einleitung der Verfahren zum Bebauungsplan 18 C – Regionaler Kooperationsstandort Nordlippestraße Nord und Änderung des Flächennutzungsplanes zur Entwicklung des Kooperationsstandortes Nordlippestraße Nord beschlossen.
Doch wie geht es nun weiter?
Um das Bürgerbegehren auf den Weg zu bringen, müssen die Antragsteller zunächst mit einer Unterschriftensammlung Unterstützer finden. Wie Lothar Christ auf Anfrage von WERNEplus am Mittwoch (28. April) erläuterte, müssen bei Städten bis 30.000 Einwohnern für ein Bürgerbegehren acht Prozent der Bürgerinnen und Bürger ihre Unterschrift leisten. Während Christ zu den Inhalten der Thematik nach eigenem Bekunden noch keine Stellung beziehen wollte, werde er die Initiatoren gleichwohl in formellen Dingen konstruktiv unterstützen, hieß es.
Zu den formellen Fragen zählen beispielsweise die rechtlichen Anforderungen an die Fragestellung des Bürgerbegehrens. So muss die Frage auf dem Wahlzettel mit „Ja“ oder „Nein“ beantwortbar sein, sollte es später zu einem Bürgerentscheid kommen. Ferner gehört der Aspekt der Kostenschätzung dazu, die die Verwaltung vornehmen muss. Er wolle mit den Initiatoren sprechen und sie beraten, sagte der Bürgermeister und folgt damit den Vorgaben der Gemeindeordnung. „Das ist ein wichtiges Elemente der Mitentscheidung, das nehmen wir sehr ernst“, betonte er.
Dazu informiert auch der Verein Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen auf seiner Homepage: „Die Gemeinde- und Kreisordnung stellt an Bürgerbegehren verschiedene Anforderungen. So muss die Unterschriftenliste eine Fragestellung enthalten, die im Fall eines Bürgerentscheids auch auf dem Stimmzettel steht. Außerdem müssen die Bürgerbegehrensinitiatoren ihre Argumente in einer Begründung darlegen. Zudem bedarf es einer Schätzung der Kosten, die einer Kommune entstehen, wenn ein Bürgerbegehren erfolgreich ist.“
Ablehnung durch den Rat, dann automatisch Bürgerentscheid
Sind die Unterschriften für das aktuelle Bürgerbegehren gesammelt, wird es dem Rat vorgelegt. Hier wird über die Zulässigkeit entschieden. Lehnt die Ratsversammlung das Bürgerbegehren als unzulässig ab, folgt nach drei Monaten automatisch ein Bürgerentscheid.
„In Werne hat es das vor einigen Jahren schon einmal gegeben, als es um die Zukunft des Solebades ging“, erinnerte der Bürgermeister an das von der FDP 2013 initiierte Bürgerbegehren mit anschließendem Bürgerentscheid. Die FDP forderte damals, als Ersatz für das Solebad ein neues Hallenbad zu errichten. Auf den Charakter des jetzigen Solebades sollte dabei verzichtet werden. Die notwendige Zahl der Unterschriften war damals zusammengekommen, der Rat aber habe das Begehren abgelehnt. Im folgenden Bürgerentscheid entschieden sich rund 85 Prozent der Abstimmenden gegen den Vorschlag der Liberalen.
https://nrw.mehr-demokratie.de
„Mehr Demokratie Nordrhein-Westfalen e.V.“ informiert auf seiner Homepage auch ausführlich zum Thema Bürgerbegehren: „Bürgerentscheide sind ein zentraler Baustein demokratischer Teilhabe in den Gemeinden, Städten und Kreisen Nordrhein-Westfalens. Sie ermöglichen es den Bürger:innen, direkt über eine Sachfrage abzustimmen. Deshalb ist es wichtig, dass die Abstimmungsbedingungen möglichst gut und verständlich geregelt sind. Die Kommunen regeln diese Fragen im Rahmen sogenannter „Satzungen über die Durchführung von Bürgerentscheiden“. Mehr Demokratie hat hier eine aktualisierte Mustersatzung ausgearbeitet, an der sich Kommunen orientieren können.