Werne/Kreis Unna. Dem Kreisgesundheitsamt ist am Donnerstag (30. September) keine weitere Infektion mit dem Coronavirus in Werne übermittelt worden. Das COVID-19-Testzentrum Am Schwanenplatz wird nach dem 10. Oktober 2021 schließen.
Eine weitere Person gilt in Werne als wieder gesund, so dass die aktiven Fälle auf acht sinken.
Heute sind der Gesundheitsbehörde kreisweit 36 neue Ansteckungen, aber kein weiterer Todesfall im Zusammenhang mit COVID-19 gemeldet worden. Insgesamt sind damit im Kreis Unna 21.064 Fälle bekannt worden. 20.196 Personen gelten als wieder genesen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt bei 371. Derzeit befinden sich zwölf Patienten in stationärer Behandlung.
Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Dieser liegt bei 50,0 (Stand: 30. September 2021).
COVID-19-Testzentrum Am Schwanenplatz schließt
Wie Pflegedienstleiterin Constanze Spellerberg gegenüber WERNEplus bestätigte, wird sie das COVID-19-Testzentrum Am Schwanenplatz schließen. „Am 10. Oktober um 18 Uhr machen wir den letzten Test an diesem Standort“, sagte die Betreiberin und kündigte an, in Kürze an anderer Stelle Schnelltests anzubieten. Besonders von Kindern sei das Angebot Am Schwanenplatz stark frequentiert gewesen. Als einen Grund für die Schließung gab sie auch die Durchführung von Sim-Jü an. „An unserem Standort wäre der Andrang enorm. Und das ist in einer Senioren-Wohnanlage nicht vertretbar“, so Spellerberg weiter.
Test-Regeln in den Ferien – Neue Corona-Schutzverordnung
Weiterhin teilt die Kreis-Pressestelle mit: Am 11. Oktober fangen die Herbstferien an. Und dann greifen besondere Vorschriften für Schülerinnen und Schüler, die an 3 G-Veranstaltungen teilnehmen wollen. In der Schulzeit gelten sie bekanntlich automatisch als getestete Personen, weil sie an den verbindlichen Schultestungen teilnehmen. In den Ferien trifft das nicht zu – und die Kinder und Jugendlichen müssen, wenn sie an solchen Veranstaltungen teilnehmen wollen, ebenfalls das Ergebnis eines höchstens 48 Stunden alten negativen Schnelltests vorlegen.
Wegfall der Maskenpflicht im Freien
Wie die Landesregierung mitgeteilt hat, tritt zum 1. Oktober eine neue Coronaschutzverordnung in Kraft. Wichtigste Neuerung: Es gibt ab Freitag keine Maskenpflicht im Freien mehr. Außerdem dürfen mehr Zuschauer an Großveranstaltungen teilnehmen, und in der Innengastronomie können die Trennwände abgebaut werden. Außerdem kann ein kurzfristiger Schnelltest einen PCR-Test ersetzen, der in bestimmten Situationen von nicht geimpften oder genesenen Personen vorgelegt werden musste (z.B. Chorprobe ohne Maske, Disko-Besuch).
Ausführliche Informationen zu den neuen Regeln gibt es unter www.land.nrw/corona