JCS in Nordkirchen: Nun dürfen doch alle Schüler kommen

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Aktualisiert 19.04.2021 – 20.00 Uhr

Nordkirchen/Werne. Die Johann-Conrad-Schlaun-Schule (JCS) in Nordkirchen hat am Montag (19. April) eine Mitteilung aus der Rechtsabteilung der Bezirksregierung erhalten und muss jetzt im Rahmen der Coronabremse für den Präsenzunterricht der Schüler im Kreis Unna zurückrudern. 

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Schulleiter Ulrich Vomhof erklärt in dem Schreiben an die Schüler und Eltern, dass es aufgrund einer „kommunikativen Panne“ am Freitagabend irrtümlich das Wohnortprinzip ausgegeben worden sei. Das bedeutet, dass Schüler und Schülerinnen aus Kreisen mit einer Inzidenz über 200 nicht ihre Schulen besuchen dürfen, obwohl diese geöffnet sind, weil dort der Inzidenzwert niedriger ist. Vielmehr gelte das Schulortprinzip. Konkret bedeutet dies für die JCS, dass alle Schüler aus dem Kreis Unna ab sofort wieder ganz normal im Rahmen des Wechselunterrichts in den Präsenzunterricht zurückkehren dürfen.

Vomhof entschuldigte sich ausdrücklich für das Hin- und Her. „Ich kann erahnen, welchen Stress die Mitteilung vom Samstag in den Familien bereitet hat. Auch wir als Schulleitung hätten uns ein deutlich entspannteres Wochenende gewünscht. Letztendlich überwiegt aber die Freude, dass wir ab Dienstag wieder alle Schülerinnen und Schüler im Rahmen des Wechselunterrichtes begrüßen können.“

Ursprüngliche Meldung

Nordkirchen/Werne. Der Kreis Unna hat sich in der vergangenen Woche mit einem Inzidenzwert von über 200 zum Hochinzidenzgebiet entwickelt. Laut der neuen Corona-Verordnung dürfen Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Unna Schulen aus angrenzenden Kreisen, wie zum Beispiel die Johann-Conrad-Schlaun-Gesamtschule in Nordkirchen (Kreis Coesfeld) bis auf weiteres nicht besuchen.

Für diese Schüler gelte das Wohnortprinzip und sie würden im Distanzunterricht verbleiben, heißt es. Auch viele Mädchen und Jungen aus Werne besuchen die Gesamtschule in der Schlossgemeinde.

In einem Schreiben der Gesamtschule am Samstagnachmittag unterrichtete Schulleiter Ulrich Vomhof die Eltern über die neuen Regelungen der Landesregierung. Einzige Ausnahmeregelung ist der Präsenzunterricht für die Schüler der Abschlussklassen 10, Q1 und Q2. Voraussetzung hierfür sei eine tägliche Selbsttestung vor dem Schulbeginn – mit einem negativen Resultat. Vomhof betonte, dass die Schule die entsprechenden Tests bereitstellen werde.

Die Schülerinnen und Schüler aus dem Kreis Unna werden gebeten, an den Tagen, an denen sie nicht im Klassenverband getestet werden, vor der ersten Schulstunde (ab 7.15 Uhr) das Selbstlernzentrum aufzusuchen, um sich dort testen zu lassen.

Wie lange die Regelung in Kraft bleibt, sei auch der Schulleitung noch nicht bekannt. Vomhof geht davon aus, dass der Inzidenzwert mindestens drei Tage unter der Grenze von 200 liegen müsse, damit die Notbremse gelockert wird.

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