Montag, Februar 17, 2025

Kreis Unna erinnert: Fäll- und Schnittverbot ab 1. März

Anzeige

Kreis Unna. Der Kreis erinnert: Ab 1. März gilt wieder ein Fäll- und Schnittverbot – und das bis zum 30. September. Für einen kräftigen Gehölzschnitt bleiben also nur noch wenige Tage Zeit. 

Grundlage ist das Bundesnaturschutzgesetz, Sinn und Zweck der Schutz brütender Vögel und anderer Tiere, die in Bäumen und Gehölzen Unterschlupf finden. Erlaubt sind lediglich Formschnitte, mit denen nur der Austrieb des Vorjahres zurückgeschnitten wird.  

- Advertisement -

Der Kreis rät, sich vor allem in der Brutzeit von Vögeln vorher abzusichern, ob Nester in den Hecken gebaut wurden und diese von Vögeln bewohnt sind. Ist das der Fall, sollte auch mit Formschnitten gewartet werden, bis die Tiere das Nest verlassen haben. PK | PKU

Anzeige

Weitere Artikel von Werne Plus

Freiwillige Feuerwehr: Starkes Team im Einsatz für Werne

Werne. Mit 525 Einsätzen im Jahr 2024 gegenüber 578 im Jahr davor zeigte sich die Statistik der Einsatzzahlen der Freiwilligen Feuerwehr Werne erstmals seit...

Senioren genießen Karneval mit Kaffeeklatsch im Kolpingsaal

Werne. Ein mitreißendes Programm und hoher Besuch sorgten am Samstagnachmittag beim Karneval mit Kaffeeklatsch der Interessengemeinschaft Werner Karneval (IWK) für viel Spaß unter den...

An(ge)dacht: Der wahre Friede

Werne. In diesen Tagen blicken wir mit Entsetzen und Schmerz auf die Welt. Anschläge wie in München, Kriege in der Ukraine und im Nahen...

Mercedes-Fahrer aus Lünen zweimal an einem Tag gefilmt und gestoppt

Dortmund/Lünen. Der 13. Februar 2025 ist der Tag, über den ein 29-jähriger Mercedes-Fahrer aus Lünen mindestens vier Monate nachdenken kann. Denn so lange dauert...