Kreis Unna/Werne. Liegt die 7-Tages-Inzidenz in einem Kreis an drei Werktagen in Folge über dem Wert von 100 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner, greift die Corona-Notbremse. Dann entscheidet die betroffene Kommune in Abstimmung mit dem Gesundheitsministerium zwischen zwei Varianten: strenger Lockdown mit Aufhebung der zum 8. März in Kraft getretenen Öffnungen oder Test-Option. Letztere möchte der Kreis Unna ziehen.
Der Kreis liegt aktuell bei einem Wert von 100,5. Am Sonntag lag die Inzidenz bei 101.5. Wie erst heute bekannt geworden ist, war bereits am Samstag, als der Wert zunächst mit 97 angegeben wurde, ebenfalls die 100 bereits überschritten. Der Wert ist auf 101,5 hochkorrigiert worden. Das teilte Uwe Hasche, Gesundheitsdezernent des Kreises, am Montagnachmittag bei einer Pressekonferenz mit. Die amtliche Feststellung des Ministeriums sei aber noch nicht erfolgt, so dass aus dem Kreishaus noch kein genaues Datum für den Beginn der Notbremse mitgeteilt werden konnte. Dies ist aber parallel zur Pressekonferenz bekannt geworden. Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales wird aufgrund der aktuellen Infektionszahlen die Notbremse ab Mittwoch, 31. März, für den Kreis Unna anordnen.
„Wie in den meisten anderen Kreisen oder kreisfreien Städten, in denen in den letzten Tagen die Notbremse gezogen wurde, haben wir uns dafür entschieden, an der Option mit Test-Möglichkeit festzuhalten. Das bedeutet, dass der Einzelhandel auch weiterhin geöffnet bleibt“, sagte Landrat Mario Löhr gegenüber den Medienvertretern. Diese Entscheidung sei in Abstimmung mit den jeweiligen Bürgermeistern, von denen zwei nicht erreichbar gewesen seien, erfolgt. „Wir wollen also auch weiterhin Click & Meet anbieten, wenn ein tagesaktuelles negatives Testergebnis vorliegt“, sagte der Landrat.
Die Lockerungen für den Handel sollen nach Wunsch des Kreises also nicht wieder zurückgenommen werden, das Einkaufen mit Vorab-Termin soll so möglich bleiben. Dieses Vorgehen des Kreises könnte jedoch nur von kurzer Dauer sein. „Ich kann das heute nur aktuell sagen. Ich kann nicht sagen, wie das Land darauf reagiert“, so der Landrat weiter. Voraussetzung für die Test-Option ist ein ausreichendes Angebot an kostenlosen Bürgertests. Insgesamt gibt es im Kreis knapp 60 Angebote dieser Art. „Beim Betreten der Geschäfte muss eine Bestätigung einer Teststelle vorliegen. Das kann in Textform oder als digitales Zeugnis erfolgen“, erklärte Hasche.