Werne/Rünthe. Seit einer Woche gilt die Vollsperrung der Lippebrücke an der Werner Straße. Das ist ganz offensichtlich noch nicht bei allen Verkehrsteilnehmern angekommen, denn einige fahren aus Richtung Rünthe weiterhin direkt nach Werne, ohne die Umleitung zu benutzen.
Linienbusse und Einsatzfahrzeuge betrifft die Sperrung der B 233 aktuell noch nicht, sie dürfen weiterhin über die extra freigehaltene Notspur an der Großbaustelle fahren. Doch vor der Bedarfsampel, die direkt neben dem Hinweis auf die Sperrung platziert ist, stehen immer wieder auch andere Fahrzeuge, die dann bei grünem Licht gen Werne rollen.
Als die WERNEplus-Redaktion sich am Freitagvormittag ein Bild von der Situation vor Ort verschafft hat, überquerten innerhalb von 15 Minuten drei Fahrzeuge die Brücke und fuhren über die Notspur durch die Baustelle. An drei Tagen der vergangenen Woche hat die Polizei zu verschiedenen Zeiten kontrolliert, ob sich die Verkehrsteilnehmer an die Regeln halten. „Insgesamt haben wir zwei Verstöße festgestellt und dementsprechende Verwarngelder kassiert“, berichtet Polizeisprecher Bernd Pentrop auf Anfrage.
Der Polizeihauptkommissar kündigte zudem weitere Kontrollen in unregelmäßigen Abständen an. Die Höhe der Verwarngelder variiert mit den unterschiedlichen Tatbeständen. So komme es unter anderem darauf an, ob ein Lkw oder Pkw die Durchfahrtsregeln missachtet, so Pentrop. Los geht es mit Verwarnungen ab 20 Euro.
Schwieriger ist die verbotswidrige Nutzung der Verbindung aus der anderen Richtung. Die Kreuzung am Südring ist noch erreichbar, weiter stadtauswärts geht es dann aber nur für Radfahrer. Die bisherige Geradeausspur für den normalen Autoverkehr ist versperrt, an der Busspur daneben ist jetzt eine Schranke installiert, die sich durch Betätigung eines Tasters heben lässt.
Trotzdem, so berichtet Pentrop, habe er aus einem Gespräch mit einem Busfahrer erfahren, dass auch hier schon Verkehrsteilnehmer durchgefahren sind. Diese sollen dann entweder direkt hinter einem Bus durch die Schranke gefahren sein, oder – am Durchfahrt-Verboten-Schild vorbei – über den Gegenverkehr weiter Richtung Rünthe gefahren sein.