Montag, März 17, 2025

Neue Marktordnung: Befahren tabu, Struppi nur an kurzer Leine

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Werne. Werne Marketing hat im Februar eine neue Marktordnung in Kraft gesetzt, die das „Verhalten auf dem Wochenmarkt für Marktbesucher“ regelt. Einiges wird verboten, kleine Ausnahmen gelten aber doch: Das Befahren der Marktfläche während der Marktzeiten ist tabu, ebenso das Mitführen von Tieren (mit wenigen Ausnahmen), aufdringliches Betteln und Hausieren sowieso, aber auch das Musizieren ohne vorherige Anmeldung.

Bei der Einhaltung dieser Regeln wolle man situationsbedingt reagieren, versicherte David Ruschenbaum, Veranstaltungsmanager von Werne Marketing, gegenüber WERNEplus. Denn gerade das Musizieren werde ja von vielen Besuchern der Stadt geschätzt.

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Der Werner Wochenmarkt zieht – Corona und Online-Handel zum Trotz – dienstags und freitags eine treue Stammkundschaft an, die zudem für eine belebte Innenstadt sorgt. An den Ständen finden die Kunden Frische-Produkte von Obst und Gemüse über Fisch und Fleisch bis hin zu Käse und Backwaren. Schnittblumen und Pflanzen, Textilien, Uhren etc. für Kühlschrank, Vorrat, Haushalt und Alltagsgebrauch kommen hinzu. Der Marktplatz vor dem historischen Rathauses bildet den passenden Rahmen und verschiedene Gastronomien rundherum laden zum Verweilen ein. Damit bei schönem Wetter und Besucherandrang sowohl für Kunden als auch für Händler und Gäste in den Cafés und Restaurants ein angenehmes Miteinander möglich ist, hat man an einigen Stellschrauben gedreht.

Bei der Gründung des Stadtmarketings 2006 habe man die städtische Marktordnung zunächst übernommen, schilderte David Ruschenbaum. Im Vorfeld der Planung für die aktualisierte Verordnung habe man unter anderem auch auf die Wochenmarktordnungen anderer Städten geschaut und die eigene damit abgeglichen. Die Vertreter der Wochenmarkt-Händler wurden ebenfalls einbezogen und Änderungswünsche aufgenommen, so Ruschenbaum weiter.

„Unser Marktplatz liegt in der Fußgängerzone“, begründete er, warum das Befahren zur Marktzeit grundsätzlich verboten ist, wenn dort die Stände der Marktbeschicker stehen. Das gilt für Motorräder, Mopeds, E-Scooter oder ähnlichen Fahrzeugen, Behindertenfahrzeuge, Gehhilfen und Kinderwagen sind ausgenommen. Für Radler gilt: Zweiradfahrer, die keine Kaufabsicht haben, müssen ihre Räder schieben. Wer einkaufen will, darf sein Fahrrad nicht an die Verkaufsstände heranführen und muss es stattdessen an den Fahrradständern abstellen.

Das Mitführen von Tieren mit Ausnahme von Blindenhunden ist nicht erlaubt Während auf vielen anderen Wochenmärkten ein generelles Verbot herrscht, gibt es hier eine weitere Ausnahme. Werden Hunde eng an der Leine geführt, können sie dennoch mitgeführt werden. „Außerdem haben die Halter dafür zu sorgen, das Verkaufsstände bzw. Waren nicht durch Exkremente der Tier beschmutzt werden – auch wenn das Tier „nur“ sein Revier markiert. Der Standinhaber kann vom Hundebesitzer die Beseitigung der Beeinträchtigung verlangen“, heißt es im Wortlaut. Damit wolle man die Hundebesitzer unter den Kunden einerseits sensibilisieren, andererseits aber auch nicht vergraulen, schilderte Ruschenbaum die Abwägung.

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