Werne. Bistumsweit werden am Wochenende 06./07. November 2021 die Mitglieder der mitverantwortlichen Gremien der Kirchengemeinden neu gewählt.
Die rund 12.000 wahlberechtigten Mitglieder in St. Christophorus sind aufgerufen, ihre Interessenvertreter/innen für die nächsten drei bzw. vier Jahre zu bestimmen.
Wahl zum Kirchenvorstand
Wahlberechtigt für die Kirchenvorstandswahl sind alle Gemeindemitglieder ab 18 Jahren, die mindestens seit einem Jahr ortsansässig sind. Alle drei Jahre wird jeweils die Hälfte des insgesamt 16-köpfigen Gremiums neu gewählt, um so die Kontinuität der Arbeit zu gewährleisten.
Zehn Gemeindemitglieder bewerben sich um die acht Plätze, davon fünf zum ersten Mal. Es dürfen maximal acht Namen auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Die beiden nicht gewählten Kandidierenden stehen für den Fall des Ausscheidens eines Mitgliedes, z.B. durch Umzug, auf der Reserveliste.
Aufgaben des Kirchenvorstandes
Der Kirchenvorstand verwaltet das Vermögen der Gemeinde, trägt Sorge für die gemeindeeigenen Immobilien, entscheidet über Baumaßnahmen und vertritt die Kirchengemeinde als Arbeitgeber. Die vielfältigen Aufgaben werden im Wesentlichen in entsprechenden Ausschüssen bearbeitet.
Wahl zum Pfarreirat
Wahlberechtigt sind alle Gemeindemitglieder ab 14 Jahren. Anders als beim Kirchenvorstand wird das Gremium alle vier Jahre komplett neu gewählt. Es bewerben sich 14 Gemeindemitglieder, davon sieben erstmalig, um die zwölf Plätze. Es dürfen maximal zwölf Namen auf dem Wahlzettel angekreuzt werden. Auch hier bleiben die beiden nicht gewählten Kandidierenden auf der Reserveliste.
Aufgaben des Pfarreirates
Die Gestaltung des kirchlichen Lebens vor Ort ist, gemeinsam mit den für die Seelsorge Verantwortlichen, Aufgabe des Pfarreirates. Mit der Erarbeitung eines Lokalen Pastoralplanes (www.Christophorus-werne.de) hat der aktuelle Pfarreirat dazu einen wichtigen Orientierungspunkt für die zukünftigen Entscheidungen in der Gemeinde gesetzt.
Briefwahl ist möglich
Die Briefwahl muss bis zum 3. November 2021 beim Wahlausschuss beantragt werden. Entsprechende Vordrucke liegen in den Kirchen und Büros der Gemeinde aus oder können von der Homepage www.christophorus-werne.de heruntergeladen werden. Die Briefwahlunterlagen sind in den Büros der Gemeinde zu den Öffnungszeiten erhältlich.
Wahlzeiten und -orte
Samstag, 06. November 2021
16:30 – 18:30 Uhr Pfarrkirche St. Christophorus
16:30 – 18:30 Uhr Kirche St. Sophia
18:00 – 19:30 Uhr Kirche Maria Frieden
Sonntag, 07. November 2021
07:45 – 08:15 Uhr Kapuzinerkloster
08:30 – 10:15 Uhr Kirche St. Marien, Horst
09:00 – 10:45 Uhr Kapuzinerkloster
09:00 – 11:00 Uhr Kirche St. Johannes
09:30 – 11:30 Uhr Kirche Maria Frieden
10:00 – 11:45 Uhr Gemeindesaal St. Konrad
10:45 – 12:45 Uhr Pfarrkirche St. Christophorus
17.30 – 18.00 Uhr Kirche St. Johannes
19:00 – 19.30 Uhr Kapuzinerkloster
Veröffentlichung des Wahlergebnisses
Die Stimmenauszählung erfolgt am Sonntagabend, anschließend werden die neu gewählten Mitglieder der Gremien benachrichtigt. Am Montag wird dann das Wahlergebnis veröffentlicht.