Wochenmarkt in Werne: Grünes Licht für bunte Blumen

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Aktualisiert 05.05.2021- 15.00 Uhr

Werne. Grünes Licht für bunte Blumen: Auf dem Werner Wochenmarkt dürfen ab Freitag (7. Mai) außer den Lebensmitteln bis auf weiteres auch „verderbliche Blumen und Pflanzen“ verkauft werden.

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Das bestätigte Werner Kneip vom städtischen Ordnungsamt am Mittwoch (5. Mai) unter Bezug auf eine Mitteilung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit, Soziales (MAGS) auf Nachfrage von WERNEplus. Zuvor hatte es laut Bundesnotbremse bei einer Sieben-Tage-Inzidenz über 100 noch geheißen, dass lediglich Lebensmittel an den Verkaufsständen angeboten werden dürften. Weil aber angesichts verschiedener Auslegungsmöglichkeiten noch keine abschließende Klärung vorliege, lasse das Land den Verkauf von verderblichen Schnittblumen und Pflanzen zu, schilderte Kneip die neuerliche Vorgabe aus Düsseldorf.

Zwei Tage vor dem Saisonschwerpunkt Muttertag am kommenden Sonntag (9.Mai) können die Wochenmarkthändler dieses Segments also planen und ihre Schnittblumen und Frühjahrsblüher etc. anbieten. Das dürfte deren Sorgenfalten etwas glätten, zumal Gärtnereien, Gartencenter und Baumärkte die grünen Produkte ebenfalls veräußern dürfen. „Über diese Entscheidung sind wir erleichterte. Unsere Blumenhändler hatten im Vorfeld schon ihr Unverständnis geäußert“, so David Ruschenbaum von Werne Marketing.

Aktualisiert 03.05.2021 – 13.15 Uhr

Werne. Aufgrund der aktuellen Unwetterwarnung für den morgigen Dienstag (4. Mai) wird der Wochenmarkt nicht stattfinden. Das teilte David Ruschenbaum von Marketing soeben mit.

„In Absprache mit den Wochenmarkthändlern haben wir uns dazu entschlossen, den Markt am Dienstag abzusagen. Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen, aber die Sicherheit aller steht an erster Stelle“, so der Veranstaltungsmanager mit Blick auf die Wetterprognosen.

Der nächste Wochenmarkt findet somit erst am kommenden Freitag (7. Mai) statt.

Ursprüngliche Meldung

Werne. Am Donnerstagnachmittag (29. April) flatterte David Ruschenbaum der aktuelle Erlass und die Neufassung der Coronaschutzverordnung zum 24. April 2021 und § 28b Infektionsschutzgesetz vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales auf den Schreibtisch. Diese besage, dass die Textilhändler bis auf weiteres nicht mehr auf dem Wochenmarkt vertreten sein dürfen.

„Wir bedauern diese Entwicklung sehr für unsere Händler, jedoch müssen wir diese Entscheidung akzeptieren“, so David Ruschenbaum von Werne Marketing. Wann die Händler wieder zurückkehren dürfen, hänge von der Sieben-Tage-Inzidenz ab.

„Fällt der Wert unter 100 dürften alle Händler wieder teilnehmen“, so Ruschenbaum abschließend.

Am morgigen Wochenmarkt-Freitag in Werne (30. April) werden die Textilhändler bereits nicht anwesend sein.

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