Freitag, Januar 9, 2026

Wochenmarkt: Nur Waren des täglichen Bedarfs erlaubt

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Werne. Auf dem Werner Wochenmarkt sind aufgrund der neuen Corona-Schutzverordnung von 25. Januar lediglich die Stände des täglichen Bedarfs zugelassen. Neben Lebensmitteln wie Obst- und Gemüse, Fleisch, Fisch, Käse und Backwaren ist zudem der Verkauf von Schnittblumen und der Batterieaustausch, beziehungsweise die Reparatur von Uhren erlaubt. Händler mit Textilien etc. bleiben dagegen bis mindestens 14. Februar, dem voraussichtlichen Lockdown-Ende, außen vor, erläuterte David Ruschenbaum vom Stadtmarketing gegenüber WERNEplus.

Die Bestimmung des NRW-Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales beendet somit eine Reihe von Regeländerungen, die bei Markthändlern wie Kunden in den vergangenen Wochen für Irritationen gesorgt hatten. So waren mit Beginn des Lockdowns Mitte Dezember nur Stände mit Lebensmitteln zugelassen.

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Weil die Verordnung zu den Wochenmärkten allerdings eher schwammig war, einigte man sich im Kreis Unna darauf, auch textile Waren zuzulassen, schilderte Ruschenbaum. Das hatten die Vertreter der Ordnungsämter nach Absprache beschlossen und die Stände mit Non-Food-Waren durften zunächst zurück. Das wiederum hinterließ wie berichtet bei einigen Textilanbietern des Werner Einzelhandels Unverständnis.

Die neue Regelung, die am vergangenen Freitag einging, werde nun seit Dienstag (26. Januar) umgesetzt. Bei Kunden und Beschickern des Marktes habe das mehrfache Hin und Her für Kopfschütteln gesorgt. „Jetzt haben wir Klarheit und halten uns daran“, hieß es.

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