Donnerstag, Februar 26, 2026

Wunschbaum-Aktion: Kirchenvorstand reagiert

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Werne. Mit einer Stellungnahme zur Absage bzw. dann Umgestaltung der Wunschbaum-Aktion meldete sich jetzt der Kirchenvorstand von St. Christophorus zu Wort.

Wegen der Vielzahl an Anfragen und Reaktionen habe man sich in der jüngsten Sitzung des Gremiums veranlasst gesehen, sich mit der Berichterstattung in der lokalen Presse zum Thema auseinanderzusetzen. Die Verantwortung für die Absage der Aktion weist man deutlich zurück.

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Zum Hintergrund: Die zwischenzeitliche Absage der jährlichen Wunschbaum-Aktion sorgte in der vergangenen Woche für Überraschung. Die Leitungen der katholischen Kindertagesstätten der Kirchengemeinde St. Christophorus hatten Sorgen um den Datenschutz der kleinen Adressaten angemeldet. Man sei nicht befugt, solche sensiblen Daten an Dritte herauszugeben, und sei es auch nur an eine Person, hatte Stefanie Heider (Verbundleitung katholische Kindertagesstätten in Werne) gegenüber WERNEplus gesagt.

Daraufhin hatte Mitinitiatorin Uta Leisentritt die Aktion abgesagt: „Schade, dass der Hinweis erst so spät kam. Dann hätten wir die Sterne noch mit einem Datenschutzvermerk ausgestattet und den Wunschbaum retten können“. Selbstkritisch hatte sie hinzugefügt: „Wir haben uns in all den Jahren keine Gedanken über den Datenschutz gemacht. Wir sind ein Zusammenschluss von Ehrenamtlichen, die einfach nur etwas Gutes tun wollen.“ Inzwischen wurde für die Wunschbaum-Aktion ein anderes Format gefunden. Weihnachtspakete können zwar nicht mehr gepackt werden, aber für Kinder aus finanzschwachen Familien liegen nun Werne-Gutscheine über 20 Euro bereit.

Mit der Wunschbaum-Absage durch die Hauptinitiatorin sei der Eindruck erweckt worden, die Katholische Kirchengemeinde St. Christophorus Werne sei dafür verantwortlich. „Der Kirchenvorstand stellt ausdrücklich klar, dass die Kirchengemeinde nicht zu den Initiatoren der Wunschbaum-Aktion gehört. Aufgrund dessen war die Kirchengemeinde weder zuständig noch verpflichtet zu überprüfen, ob die Aktion, an deren Teilnahme sie gebeten wurde, den Anforderungen der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) entsprach. Dieses oblag allein den Initiatoren der Aktion“, heißt es in der Stellungnahme.

„Darüber hinaus konnte die Kirchengemeinde darauf vertrauen, dass die Initiatoren der Aktion den Datenschutz beachteten und sie konnte zurecht davon ausgehen, dass die Inhalte und die Einhaltung der DSGVO der Hauptinitiatorin (gemeint ist Uta Leisentritt, Anm. d. Red.) in ihrer Position als Geschäftsführerin eines Unternehmens, als Kreisvorsitzende der Mittelstands- und Wirtschaftsunion sowie als Ratsfrau bekannt waren. Die Weigerung der Kirchengemeinde zur Bekanntgabe der Namen und der Adressen der ihr anvertrauten Kinder erfolgte daher nicht nur zu Recht, sondern auch rechtzeitig“, stellte der Kirchenvorstand fest.

Gleichwohl begrüße man ausdrücklich, dass doch noch einen Weg gefunden worden sei, die Aktion nicht gänzlich ausfallen zu lassen, hieß es abschließend.

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