Donnerstag, Januar 23, 2025

Corona in Werne: 24 neue Infektionen – Neue Verordnung

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Werne. In Werne sind am Dienstag (18. Januar) 24 neue Infektionen mit Sars-CoV-2 bekannt geworden. Zudem informiert die Kreis-Pressestelle über die geänderten Corona-Regeln, die seit dem 16. Januar in NRW gelten.

24 neue Fälle und 18 Personen, die als gesund gelten, ergeben in Werne eine Zahl von 207 aktuell Infizierten (+ sechs).

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Heute sind der Gesundheitsbehörde kreisweit 432 neue Fälle und ein weiterer Todesfall, der in Verbindung mit COVID-19 steht, gemeldet worden. Gestorben ist eine 65 Jahre alte Frau aus Unna am 9. Januar mit unbekanntem Impfstatus.

28.542 Personen gelten als wieder genesen. Die Zahl der aktuell infizierten Personen liegt bei 3.113. Derzeit befinden sich 44 Patienten in stationärer Behandlung.

Inzidenz

Der 7-Tages-Inzidenzwert pro 100.000 Einwohner wird vom Robert Koch-Institut veröffentlicht. Dieser liegt für den Kreis Unna bei 565,8 (Stand: 18. Januar 2022).

Weitere Omikron-Fälle

Im Kreis Unna gibt es 131 weitere, bestätigte Omikron-Fälle des Coronavirus, drei davon in Werne (30).

Geänderte Corona-Regeln

Das NRW-Gesundheitsministerium hat eine geänderte Corona-Test-und-Quarantäneverordnung des Landes veröffentlicht. Inhalt: die Verkürzung der Isolierung (Absonderung von infizierten Personen) und Quarantäne (Absonderung von Kontaktpersonen) bei Corona-Infektionen. Die neuen Regeln ersetzen die Allgemeinverfügung des Kreises der letzten Woche. Die Änderungen sind seit 16. Januar gültig und gelten automatisch – wie schon die Regeln der Allgemeinverfügung – auch für aktuelle Isolierungs- und Quarantäneanordnungen, auch wenn sie andere Fristen und Regelungen vorsehen. Ein Blick auf die wichtigsten Regeln:

Regeln für Infizierte

Wer infiziert ist, muss automatisch und auch ohne gesonderte behördliche Anordnung für zehn volle Tage (ab Symptombeginn bzw. positivem Test) in Isolierung.Eigenständige Verkürzung der Isolation auf sieben Tage ist möglich (mindestens 48 Stunden symptomfrei) mit negativem offiziellem Schnelltest oder PCR-Test. Beschäftigte in Krankenhäusern, Pflegeheimen etc. benötigen zum Freitesten immer ein PCR-Test.Infizierte müssen Kontaktpersonen der letzten zwei Tage schnellstmöglich eigenständig informieren.

Regeln für Kontaktpersonen

Kontaktpersonen aus dem gleichen Haushalt müssen ebenfalls automatisch in Quarantäne (zehn Tage ab Symptombeginn oder positiver Testung der infizierten Person). Bei Symptomfreiheit Verkürzung auf sieben Tage (negativer offizieller Schnelltest oder PCR-Test) möglich.

Kita-Kinder und Schüler können Quarantänezeit mit einem negativen Test auf fünf Tage verkürzen (treten während Quarantäne Symptome auf, ist ein PCR-Test vorzunehmen). Keine automatische Quarantäne bei anderen Kontaktpersonen (z.B. bei privaten Treffen, gemeinsamen Sport), Ausnahme: Gesundheitsamt ordnet sie an.

Wer weiß, dass er Kontaktperson ist, sollte unbedingt seine Kontakte reduzieren, Maske tragen und bei fehlender Impfung sich selbst isolieren.

Ausnahmen: Diese Kontaktpersonen müssen nicht in Quarantäne

Personen mit einer Auffrischungsimpfung (bedeutet: drei Impfungen – auch Johnson & Johnson-geimpfte müssen drei Impfungen haben, um als geboostert zu gelten)

Geimpfte Genesene: Vollständig Geimpfte mit einer Durchbruchsinfektion oder Genesene, die eine Impfung im Anschluss an die Erkrankung erhalten haben. Unabhängig von der Reihenfolge reicht also eine Genesung und mindestens eine Impfung. Als Nachweis der Genesung dient ein positiver PCR-Testnachweis.

Personen mit einer zweimaligen Impfung: Dies gilt ab dem 15. Tag nach der zweiten Impfung bis zum 90. Tag nach der Impfung.

Genesene: Dies gilt ab dem 28. Tag bis zum 90. Tag ab dem Datum der Abnahme des positiven Tests. Diese Ausnahmen befreien auch von der Testpflicht bei 2G-plus.

Die komplette Verordnung und alle aktuellen Regeln sind unter www.land.nrw/corona zu finden. PK | PKU

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