Polizei warnt vor Trickbetrug über WhatsApp im Kreis Unna

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Kreis Unna. „Hallo, ich bin’s dein Sohn, ich habe heute mein Handy verloren und melde mich jetzt vom Handy eines Freundes, daher die fremde Telefonnummer. Du musst mir aushelfen, ich muss heute ganz dringend eine Rechnung in Höhe von XXX Euro bezahlen, könntest du das für mich überweisen? Das Geld bekommst du morgen zurück.“

Das ist die originale WhatsApp-Nachricht, die ein Mann aus Unna von einer ihm unbekannten Handynummer geschickt bekommen hat, berichtet die Kreispolizeibehörde Unna. Die konkrete Höhe werde aus ermittlungstaktischen Gründen nicht genannt. Der Geschädigte glaubte der fremden Person und überwies die entsprechende Summe.

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Wenig später erhielt der Unnaer von seiner Bank einen Anruf, dass dem Geldinstitut die IBAN schon wegen auffälliger Überweisungen bekannt sei. Der Geschädigte nahm Kontakt zu seinem richtigen Sohn auf, der ihm sagte, dass die WhatsApp-Nachricht nicht von ihm kam. Der Unnaer erstattete daraufhin Strafanzeige bei der Polizei, heißt es weiter.

Aufgrund dieses vollendeten Trickbetrugs warnt die Kreispolizeibehörde Unna vor dieser WhatsApp-Masche, die seit Monaten im gesamten Kreis Unna vorkommt. In diesem Erklärvideo wird gezeigt, wie die Täter vorgehen: https://unna.polizei.nrw/medien/betrugsmasche-ueber-messenger-dienstanbieter

Beachten Sie bitte folgende Präventionshinweise:

– Wenn Sie von einer Ihnen bekannten Person unter einer unbekannten Nummer kontaktiert werden, speichern Sie die Nummer nicht automatisch ab.

– Fragen Sie bei der Ihnen bekannten Person unter der alten Nummer nach.

– Seien Sie bei Forderungen nach Geldüberweisungen über WhatsApp und andere Messengerdienste misstrauisch. Überprüfen Sie diese.

– Verschärfen Sie die Sicherheitseinstellungen Ihres verwendeten Nachrichtendienstes.

– Falls Sie nach einer Aufforderung bereits Geld überwiesen haben, nehmen Sie sofort Kontakt zu Ihrer Bank auf und veranlassen Sie eine Rücküberweisung.

– Stellt sich heraus, dass es sich um einen Betrug handelt, erstatten Sie Anzeige bei Ihrer örtlichen Polizeidienststelle.

– Löschen Sie keinesfalls den Chatverlauf. Dieser ist für die kriminalpolizeilichen Ermittlungen von Bedeutung.

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