Donnerstag, April 23, 2026

Rat der Polizei: Keine Adresse in Trauer-Anzeigen angeben

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Werne/Kreis Unna. Die Polizei im Kreis Unna bittet die Bürgerinnen und Bürger, die nach einem Todesfall eine Traueranzeige in der lokalen Presse aufgeben, auf die Nennung von Wohnanschriften zu verzichten.

Denn diese zeigen den Tätern, dass sich ihnen am Beisetzungstag eine Chance zum Einbruch bietet, heißt es in der Medienmitteilung der Kreispolizeibehörde Unna.

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Die Kriminellen kennen keine Skrupel. Während die Hinterbliebenen bei Beerdigungen Abschied von ihren Liebsten nehmen, nutzen die Täter die Gunst der Stunde und brechen zwischenzeitlich in die Wohnhäuser der Verstorbenen bzw. Trauernden ein.

Bislang sei es glücklicherweise noch nicht zu derartigen Fällen im Kreis Unna gekommen. Um solchen Straftaten allerdings frühzeitig vorzubeugen, wendet sich die Kreispolizeibehörde Unna mit diesem präventiven Hinweis an die Öffentlichkeit. So wurde unter anderem bereits der Bestattungsverband Nordrhein-Westfalen informiert. Außerdem werde in diesen Tagen der Kontakt zu den regionalen Zeitungsverlagen gesucht.

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