Dienstag, März 17, 2026

Stadt Werne schaut bei dreisten Schwarzbauten hin

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Werne. Wenn Mitarbeiter der Bauverwaltung beim Blick aus der Google-Vogelperspektive auf Werne immer mal wieder schwarz sehen, ist das nicht etwa einer pessimistischen Grundhaltung geschuldet, wohl aber etlichen Schwarzbauten, die sie dabei entdecken.

Da ist beispielsweise der „schwarze“ Wintergarten-Anbau oder das Gartenhaus, das unerlaubter Weise ausgerechnet in einem Baumschutzstreifen platziert wurde. Nachträgliche Bauten, die mit der Datenlage der Verwaltung dann nicht mehr deckungsgleich sind.

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Schwarzbauten sind an sich nichts neues, haben aber offenbar Konjunktur. Im Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung sprach Dezernent Ralf Bülte das heikle Thema an, das in vielen Nachbarschaften für ordentlich Zündstoff sorgt.

„Die Leute werden immer dreister“, sagte er zu Bauten, die gegen die Bauordnung verstoßen oder nicht genehmigt sind. Das führe zudem häufig zu Streitigkeiten und Beschwerden unter Nachbarn. Denn während der eine beim Amt nachfrage und keine Genehmigung für sein Vorhaben bekomme, spare sich sein Nachbar den Genehmigungsweg und baue nach eigenem Gusto, schilderte er sinngemäß Fälle, die dann für böses Blut sorgten.

Die Anfrage zu einem Wintergarten-Anbau sei so ein Fall gewesen, nannte Petra Göbel (Abteilung Bauordnung und Denkmalpflege) im Ausschuss ein Beispiel. Der Bauherr habe sich vom Bauamt vorher sogar beraten lassen und setzte dann dennoch ein illegales Vorhaben um. „Das ist vorsätzlich und grob fahrlässig“, ordnete sie ein.

Bei schweren Verstößen gegen das Baurecht könne aber auch ein Abriss durchgesetzt werden. „Die Bauordnung ist Gesetz mit gleichen Rechten und Pflichten“, machte sie mit Hinweis auf faire Bedingungen klar. In Werne sei dies in den vergangenen fünf Jahren aber nicht vorgekommen. Gleichwohl wolle man das Thema in Zukunft im Blick behalten.

Nicht immer gingen Eigentümer jedoch bewusst gegen die Bestimmungen vor, da drücke man auch schon mal eine Auge zu, hieß es ferner. In vielen Fällen sei auch eine nachträgliche Genehmigung möglich, hieß es.

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