Sonntag, Dezember 7, 2025

Serie „Sicher Rad fahren“ – Teil 4: Die Vorfahrtsregeln

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Kreis Unna. Radfahren ist gesund, Radfahren liegt im Trend – und Radfahren ist umweltfreundlich. Auf zwei Rädern kommt man gut voran im fahrradfreundlichen Kreis Unna – und die Zahl derer, die für ihre Wege das Velo nutzen, steigt stetig an. Das hält fit und ist gut für die Verkehrswende.

Doch wo sich Wege kreuzen, gibt es auch Risiken: Im vergangenen Jahr registrierte die Kreispolizeibehörde knapp 405 Unfälle mit Radfahrern und Radfahrerinnen oder Menschen, die auf einem E-Bike unterwegs waren. Von den 405 erfassten Unfällen entfallen 260 auf Rad- und 145 auf Pedelec fahrende. Bei den Unfällen wurden insgesamt 351 Personen verletzt, 221 Rad- und 130 Pedelec fahrende. Häufig verursachen sie die Unfälle selbst oder haben eine Mitschuld.

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Deshalb frischen die Straßenverkehrsbehörden und die Unfallkommission im Kreis zusammen mit der Kreispolizeibehörde Unna in der Serie „Sicher Rad fahren!“ das Wissen rund um wichtige Verkehrsregeln auf. Heute Teil 4: Die Vorfahrtsregeln.

An Einmündungen ist Aufmerksamkeit besonders wichtig

Ein Fahrradfahrer hat keine Knautschzone. „Deshalb zieht er bei einer Kollision mit einem Auto immer den Kürzeren“, sagt Erster Polizeihauptkommissar Thomas Röwekamp, der den Verkehrsdienst der Kreispolizeibehörde leitet. Umso wichtiger ist es, die Verkehrsregeln genau zu kennen und auch einzuhalten. Ob „Rechts vor Links“ oder „Vorfahrt achten“ – an Einmündungen ist Aufmerksamkeit besonders wichtig.

Zahlen der Kreispolizeibehörde untermauern, dass bei Radfahren in Sachen Regelkunde noch eine Menge Nachholbedarf besteht: Im Kreisgebiet Unna (außer Lünen) verzeichnete die Polizei im vergangenen Jahr insgesamt 405 Verkehrsunfälle mit Radfahrerbeteiligung. „Bei der Hälfte der Unfälle wurden die verunglückten Radfahrer als Verursacher oder Mitverursacher identifiziert“, berichtet Röwekamp.

Ob aus Bequemlichkeit oder Unachtsamkeit: Wer an der Rechts-vor-Links Kreuzung vorbeizieht, obwohl ein Auto von rechts Vorfahrt hat, riskiert genauso einen Crash, wie der Rennradfahrer mit Klickpedalen, der das Stopp-Schild „überfährt“.

Grundsätzlich gilt: Die Straßenverkehrsordnung sieht eine „Rechts-vor-Links-Regelung“ vor. Das bedeutet, dass an Kreuzungen und Einmündungen Vorfahrt hat, wer von rechts kommt. Ausnahmen von dieser Regelung müssen durch die bekannten Verkehrszeichen geregelt werden.

Besondere Wartepflichten gelten übrigens auch für Radfahrer: Unter anderem muss Vorrang gewähren, wer aus einem „verkehrsberuhigten Bereich“ ausfährt oder über einen „abgesenkten“ Bordstein in eine Straße einbiegt. PK | PKU 

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