Samstag, April 25, 2026

Stadt Werne sucht Schöffen für fünfjährige Amtsperiode

Anzeige

Werne. Bei der Stadt Werne wird derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für das ehrenamtliche Schöffenamt beim Landgericht Dortmund und beim Amtsgericht Lünen für die fünfjährige Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 vorbereitet. Das teilt die zuständige Dezernentin Kordula Mertens in einer Presseinformation mit.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Amt im Erwachsenenbereich interessieren und diese Aufgabe übernehmen möchten, können sich bis 11. April 2023 im Ordnungsamt schriftlich oder persönlich bewerben. Weitere Informationen und der Antragsvordruck sind erhältlich im Aufgabenbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Werne, Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Werne, EG, Zimmer 19 bzw. im Internet unter www.werne.de.

- Advertisement -

Für die ebenfalls ehrenamtlichen Jugendschöffen wird eine Vorschlagsliste im Jugendamt erstellt. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet, welche Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt können sich an den Aufgabenbereich Jugend und Familie der Stadt Werne, Altes Amtsgericht, Bahnhofstraße 8, Werne, 2. OG, Zimmer 218, Herrn Norbert Lutterbeck, wenden.

Folgende Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen: Deutsche Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz in Werne, Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre. Für das Jugendschöffenamt wird darüber hinaus eine erzieherische Befähigung und Erfahrung im Jugendbereich erwartet.

„Das interessante und verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie eine gesundheitliche Eignung“, schreibt Kordula Mertens. Die Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Auch Organisationen, anerkannte Träger der Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Parteien und sonstige Personenvereinigungen können Vorschläge zur Aufnahme in die Schöffenliste einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Schöffenamt und das eines Jugendschöffenamtes sollte nicht erfolgen, da die Bewerbung nur für eine der Vorschlagslisten berücksichtigt werden kann.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über eine Aufnahme in die Vorschlagsliste berät und beschließt der Rat bzw. der Jugendhilfeausschuss der Stadt Werne in nicht-öffentlicher Sitzung.

Weitere Informationen gibt es hier.

Anzeige

Weitere Artikel von Werne Plus

Volleyball: Alles bereit für die Westdeutschen Meisterschaften

Werne. Die Plakate sind aufgehängt, die T-Shirts bestellt, die Halle ist bereit: An diesem Wochenende richtet der TV Werne die Westdeutschen Meisterschaften der U13-Mädchen...

Führung im Museum: „Der Moormann-Platz und seine Geschichte“

Werne. Tiefer in Wernes Stadtgeschichte eintauchen und dabei kompakt Neues entdecken? Dazu laden die Veranstaltungen „Geschichte(n) und Kaffee. Sonntagsführungen im Stadtmuseum“ ins Stadtmuseum Werne...

Lachgas als Partydroge verboten: Werne kündigt konsequente Kontrollen an

Werne. Die Bundesregierung hat den Missbrauch von Lachgas als Partydroge gesetzlich eingeschränkt. Die Verschärfung des Neue-psychoaktive-Stoffe-Gesetzes (NpSG) gilt seit dem 12. April 2026. Stefanie Benting,...

Kinderfeuerwehr gegründet – wichtiger Schritt für die Nachwuchsarbeit

Werne. Ein bedeutender Meilenstein für die Nachwuchsarbeit der Feuerwehr Werne wurde erreicht: Im Rahmen einer Gründungsveranstaltung im kleinen Kreis ist jetzt offiziell die Kinderfeuerwehr...