Freitag, Juli 4, 2025

Stadt Werne sucht Schöffen für fünfjährige Amtsperiode

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Werne. Bei der Stadt Werne wird derzeit die Aufstellung der Vorschlagslisten für das ehrenamtliche Schöffenamt beim Landgericht Dortmund und beim Amtsgericht Lünen für die fünfjährige Amtsperiode der Jahre 2024 bis 2028 vorbereitet. Das teilt die zuständige Dezernentin Kordula Mertens in einer Presseinformation mit.

Bürgerinnen und Bürger, die sich für dieses Amt im Erwachsenenbereich interessieren und diese Aufgabe übernehmen möchten, können sich bis 11. April 2023 im Ordnungsamt schriftlich oder persönlich bewerben. Weitere Informationen und der Antragsvordruck sind erhältlich im Aufgabenbereich Öffentliche Sicherheit und Ordnung der Stadt Werne, Stadthaus, Konrad-Adenauer-Platz 1, Werne, EG, Zimmer 19 bzw. im Internet unter www.werne.de.

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Für die ebenfalls ehrenamtlichen Jugendschöffen wird eine Vorschlagsliste im Jugendamt erstellt. Der Jugendhilfeausschuss entscheidet, welche Personen in die Vorschlagslisten aufgenommen werden. Bewerberinnen und Bewerber für das Jugendschöffenamt können sich an den Aufgabenbereich Jugend und Familie der Stadt Werne, Altes Amtsgericht, Bahnhofstraße 8, Werne, 2. OG, Zimmer 218, Herrn Norbert Lutterbeck, wenden.

Folgende Voraussetzungen muss ein Schöffe erfüllen: Deutsche Staatsangehörigkeit, Hauptwohnsitz in Werne, Mindestalter 25 Jahre, Höchstalter 69 Jahre. Für das Jugendschöffenamt wird darüber hinaus eine erzieherische Befähigung und Erfahrung im Jugendbereich erwartet.

„Das interessante und verantwortungsvolle Schöffenamt verlangt in hohem Maße Unparteilichkeit, Selbständigkeit und Reife des Urteils sowie eine gesundheitliche Eignung“, schreibt Kordula Mertens. Die Amtsperiode dauert vom 1. Januar 2024 bis zum 31. Dezember 2028.

Auch Organisationen, anerkannte Träger der Jugendhilfe, Vereine, Verbände, Parteien und sonstige Personenvereinigungen können Vorschläge zur Aufnahme in die Schöffenliste einreichen. Eine gleichzeitige Bewerbung für das Schöffenamt und das eines Jugendschöffenamtes sollte nicht erfolgen, da die Bewerbung nur für eine der Vorschlagslisten berücksichtigt werden kann.

Die Vorschlagsliste soll alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigen. Über eine Aufnahme in die Vorschlagsliste berät und beschließt der Rat bzw. der Jugendhilfeausschuss der Stadt Werne in nicht-öffentlicher Sitzung.

Weitere Informationen gibt es hier.

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