Samstag, März 21, 2026

Einstimmig mit „Faust in der Tasche“: Rat beschließt Grundsteuererhöhung

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Werne. Der Rat der Stadt Werne hat in seiner Sitzung am 4. Dezember 2024 die Hebesätze für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und B (Grundstücke) sowie die Gewerbesteuer (nach Gewerbeertrag) einstimmig festgelegt. Anders gesagt: einstimmig grollend.

Denn auf allen Fraktionsbänken war den Politiker/innen bewusst, dass sie bei den drei Varianten letztlich nur die Wahl zwischen „Pest und Cholera“ hatten, wie es Dr. Thomas Gremme (UWW) formulierte.

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Wie schon im Finanzausschuss empfohlen, folgte der Stadtrat der fachlichen Einschätzung der Kämmerei mit ihrem Chef Marco Schulze-Beckinghausen sowie dessen Stellvertreter Stephan Elsner und des persönlichen Referenten Stephan Krüger. Dieser hatte in der HFA-Sitzung den Sachstand auf Basis des neuen Rechtsgutachtens erläutert und festgestellt: „Gerechtigkeit ist kein erreichbares Ziel. Es wird Gewinner und Verlierer geben.“

Beschlossen wurde nun einstimmig Variante 2, die eine deutliche Anpassung der Hebesätze auf einen aufkommensneutralen Gesamthebesatz bedeutet:

Hebesatz Grundsteuer A von 400 Prozent um 41 Prozentpunkte auf 441 Prozent – Steigerung um +10,25 Prozent; Hebesatz Grundsteuer B von 665 Prozent um 219 Prozentpunkte auf 884 Prozent – Steigerung um +32,93 Prozent; Die Gewerbesteuer liegt bei 445 Prozent

Einzige Optionen: Wahl zwischen Rechtsunsicherheit oder Loch in der Kasse

Keine wirkliche Option war aus Sicht von Bürgermeister und Verwaltung demnach Variante 1. Danach wären die bisherigen Hebesätze beibehalten worden, was den Grundsatz der Aufkommensneutralität durchbrochen hätte. Dies wiederum hätte einen Einbruch des Grundsteueraufkommens um bis zu 1,7 Millionen Euro zur Folge – wohlgemerkt pro Jahr.

Variante 3 bedeutet die Anhebung des Hebesatzes Grundsteuer A von 400 Prozent um 41 Prozent-Punkte auf 441 Prozent (Steigerung um +10,25 Prozent) sowie ein differenzierte Anhebung Hebesatz Grundsteuer B für Wohngrundstücke von 665 auf 729 Prozent (Steigerung um +9,62 Prozent); Hebesatz Grundsteuer B für Nichtwohngrundstücke von 665 auf 1.306 Prozent (Steigerung um +96,39 Prozent).

Für diese Option waren, so der Bürgermeister, zahlreiche Bürgeranträge eingegangen, die man ernst nehme. Variante 3 berge allerdings ein erhebliches Risiko der Rechtsunsicherheit und somit auch ein finanzielles Risiko.

Uta Leisentritt (CDU): „Wir können uns Rechtsstreite nicht leisten. Wir sollten abwarten, was passiert, das ist nicht endgültig. Leider gibt es keine Gerechtigkeit.“

Lars Hübchen (SPD): „Stimmen ab mit der Faust in der Tasche. Das ist ein Tollhaus. Steuern, die wir nicht verantworten und beeinflussen können.“

Claudia Lange (FDP): „Wir müssen die Rechtssicherheit wahren und den Wirtschaftsstandort sichern.“

Benedikt Striepens (Grüne): „Variante drei wäre nach meinem Bauchgefühl vielleicht gerechter. Später nachprüfen und vergleichen. Wir lassen uns im Rat nicht auseinander dividieren.“

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