Werne. Die Stadt Werne plant aus Kapazitätsgründen die Erweiterung der Wiehagenschule an der Stockumer Straße. Dazu ist es notwendig, die vorhandene Turnhalle, die stark sanierungsbedürftig ist, zurückzubauen und eine neue Halle für den Schul- und Vereinssport zu errichten.
Da der Standort der Wiehagenschule räumlich beengt ist und die Pausenhofflächen auch nicht weiter dezimiert werden sollen, ist die Errichtung einer neuen Doppelturnhalle inklusive dazugehöriger Stellplätze auf einem nahegelegenen Standort nördlich der Klöcknerstraße geplant.
Ziel des Verfahrens ist es, die dort als Grünfläche mit der Zweckbestimmung „Bolzplatz“ im Osten und als „Parkanlage“ im Westen ausgewiesenen Flächen in Flächen für den Gemeindebedarf zu ändern. Die Zweckbestimmung lautet dann „Sportlichen Zwecken dienende Gebäude und Einrichtungen“.
Für dieses Vorhaben ist eine Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) erforderlich. Die Planungsunterlagen zum Entwurf der FNP-Änderung, die Begründung mit Umweltbericht, die Fachgutachten sowie die nach Einschätzung der Stadt Werne wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen stehen in der Zeit vom
5. Februar bis einschließlich 5. März 2024 im Internet unter folgendem Link zur Verfügung: https://www.o-sp.de/werne/liste?beteiligung (Beteiligungsportal der Stadt Werne).
Zusätzlich sind die Unterlagen über das zentrale Internetportal des Landes NordrheinWestfalen https://www.bauleitplanung.nrw.de im Internet einsehbar.
Außerdem liegen die Planunterlagen in besagtem Zeitraum auch im Stadthaus, Konrad-Adenauer- Platz 1, 59368 Werne (Eingangsbereich des 1.OG, Abteilung Stadtentwicklung/ Stadtplanung) während der Dienststunden zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
Stellungnahmen zum Änderungsentwurf können während der Auslegungsfrist online über die genannten Beteiligungsportale oder per Email an stadtplanung@werne.de abgegeben werden. Sie sind aber auch schriftlich oder mündlich zur Niederschrift möglich und können auch von Kindern und Jugendlichen abgegeben werden.
Nicht fristgemäß eingegangene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die Bauleitpläne unberücksichtigt bleiben