Freitag, Dezember 5, 2025

„Fall Mecke“: Inhaber sitzt bei Prozessbeginn nicht auf Anklagebank

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Werne. Wenn am Mittwoch (10.01.2024) der Prozess rund um den „Fall Mecke“ beginnt, wird der Firmeninhaber noch nicht auf der Anklagebank sitzen. Das teilte der Direktor des Amtsgerichts Lünen, Dr. Nowatius, in einer Medieninformation soeben mit.

Die Hauptverhandlung im Verfahren 18 Ls 1/23 findet übermorgen ab 9 Uhr statt. Fortsetzungstermine sind vorgesehen am Mittwoch (31.01.2024) um 9 Uhr und am Mittwoch (21.02.2024) um 9 Uhr.

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Die Staatsanwaltschaft Dortmund legt den drei angeklagten Männern aus Werne zur Last, in der Zeit von Mai 2021 bis Juli 2021 in insgesamt 38 Fällen gegen das Tierschutzgesetz verstoßen zu haben und in einem Fall ein bereits verendetes Tier dem Schlachtbetrieb übergeben zu haben, wo es zur Gewinnung von für Menschen bestimmten Fleischerzeugnissen verarbeitet worden sein soll.

Bei den Angeklagten handelt es sich um den Inhaber eines Schlachtbetriebes und zwei seiner Mitarbeiter, heißt es in der Pressemitteilung.

Und weiter: Das Verfahren gegen den Inhaber des Schlachtbetriebs ist abgetrennt worden. Dem Verteidiger dieses Angeklagten soll weitere Akteneinsicht gewährt werden, insbesondere in die mehrere Terrabyte umfassenden Videoaufnahmen.

Ebenfalls abgetrennt wurde das Verfahren gegen einen Mitarbeiter des Betriebs, dessen Verteidiger ebenfalls weitere Akteneinsicht gewährt werden soll.

Ein neuer Hauptverhandlungstermin gegen diese Angeklagten sei noch nicht bestimmt worden.

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