Kinder verrichten Notdurft: Wasserspiel am Markt bleibt aus

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Werne. Gemütlich über den Marktplatz flanieren, in der Eisdiele ein Eis essen und den Kindern beim Spielen am Wasserspiel zusehen: So sieht ein ganz normaler Sommertag in der Werner Altstadt aus. 

Diese Idylle wurde in dieser Woche jedoch durch einige Vorfälle gestört: Der Kommunalbetrieb wurde darauf aufmerksam gemacht, dass kleine Kinder im Beisein der Erziehungsberechtigten wiederholt auf das Wasserspiel am Markt ihre Notdurft verrichtet haben, ohne dass sich die Eltern anschließend für die Hinterlassenschaften zuständig gefühlt haben, heißt es in einer Mitteilung auf der Website der Stadt Werne.

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Aufgrund dieser Vorfälle ziehe der Kommunalbetrieb nun Konsequenzen und schaltet das Wasserspiel für einige Tage ab, heißt es weiter.

Hygiene ist zu jeder Zeit sichergestellt

Thomas Wenzel, Abteilungsleiter der Stadtentwässerung beim KBW, erklärt: „Die Maßnahme, den Brunnen zunächst außer Betrieb zu nehmen, soll die Aufmerksamkeit für dieses Thema erhöhen und hat nichts mit der Sauberkeit des Wasserspiels zu tun. Denn der Brunnen verfügt über gut funktionierende Filter und Desinfektion, sodass die Hygiene des Wassers zu jeder Zeit sichergestellt ist.“

Trotzdem ist ein solches Verhalten für alle Beteiligten äußerst unangenehm: für die anderen Kinder, die ungestört am Brunnen spielen möchten, für die Gäste und das Personal der angrenzenden Gastronomie, ebenso wie für die Mitarbeiter des Kommunalbetriebs, die für die Stadtreinigung zuständig sind.

Erwischt werden kann teuer werden

Bei den jüngsten Vorfällen konnten die Verursacher nicht zur Verantwortung gezogen werden – womöglich auch deshalb, weil ihre Mitmenschen so perplex waren, dass sie nicht schnell genug handeln konnten. Wer entsprechende Beobachtungen macht, kann aber tätig werden und das Ordnungsamt verständigen.

Kleine Kinder sind natürlich noch nicht dafür verantwortlich, wann und wo sie müssen. Aber die Erziehungsberechtigten sollten sich bewusst sein, dass sie mindestens eine Ordnungswidrigkeit begehen, wenn sie ihr Kind „wildpinkeln“ lassen oder die Hinterlassenschaften ihrer Kinder einfach liegen lassen. Ob das an einem Brunnen oder an einem anderen Ort passiert, spielt dabei keine Rolle. Die Notdurft im Freien zu verrichten, ist laut Ordnungswidrigkeitengesetz verboten und kann mit einem Verwarn- oder Bußgeld von 35 Euro bis 5.000 Euro belegt werden, heißt es abschließend.

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