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Münster. Verantwortliche für Kulturprojekte in und aus Westfalen-Lippe können für ihre Vorhaben, die ab 2025 beginnen, Gelder bei der Kulturstiftung des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe (LWL) beantragen. Die zweite Antragsfrist des Jahres läuft am 31. August aus. Interessierten wird vorab eine Beratung empfohlen, die telefonisch oder als Online-Meeting angeboten wird.

Ein besonderes Augenmerk der Fördertätigkeit liegt auf qualitativ hochwertigen, spartenübergreifenden und überörtlichen Projekten mit klarem Bezug zu und deutlicher Relevanz für Westfalen-Lippe. Dabei berücksichtigt die LWL-Kulturstiftung Projekte aus den Bereichen Bildende Kunst, Musik, Theater, Literatur, Film, Digitales und landeskundliche Forschung. Anträge können größere Institutionen ebenso wie kleinere Vereine, Organisationen und andere Körperschaften des öffentlichen Rechts stellen.

Erst Beratung dann Antragstellung

Damit die Kulturvorhaben in den Antragsunterlagen gemäß den Richtlinien als förderfähige Projekte gewertet werden können, bietet die LWL-Kulturstiftung eine vorherige Beratung an. So können zum Beispiel eine notwendige Profilschärfung, die kulturelle Ausrichtung der Projekte oder Hinweise auf Kooperations- und Finanzierungspartnerschaften bereits in die Antragsvorbereitung einfließen. Im Dezember dieses Jahres trifft das Kuratorium der Stiftung die Förderentscheidung über alle fristgerecht und vollständig eingereichten Anträge. Für die Wahrung der Frist (31.8.) gilt das Einsendedatum per E-Mail oder der Poststempel. Ansprechpartner für die Beratung ist Jonas Koch: jonas.koch@lwl-kulturstiftung.de.

Weitere Informationen, Förderkriterien und Programmübersichten unter http://www.lwl-kulturstiftung.de

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