Mittwoch, September 10, 2025

Mit Fördermitteln zum 2. Rettungsweg für das Alte Rathaus

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Werne. Das Alte Rathaus (fertiggestellt 1561) am historischen Marktplatz prägt das Ortsbild der Werner Innenstadt wie kein anderes Denkmal und gehört neben der benachbarten St.-Christophorus-Kirche und dem Alten Steinhaus zu den ältesten und bedeutendsten Gebäuden mit steinerner Bausubsubstanz.

Seit geraumer Zeit ist der Bürger- und Ratssaal im 1. Obergeschoss für kulturelle, öffentliche und soziale Veranstaltungen allerdings nur noch mit sehr eingeschränkter Personenzahl nutzbar. Es fehlt aus Brandschutzgründen der 2. Rettungsweg.

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Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung das Thema am Dienstag, 12. März 2024, auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, großer Sitzungssaal, EG Stadthaus). Mit der Prüfung von Lösungsvorschlägen für einen zusätzlichen Rettungsweg hatte die Verwaltung bereits ein Architekturbüro beauftragt. Unabhängig von der Wahl des Lösungsweges ist eines gewiss: es wird teuer.

Aufnahme in Stadtentwicklungskonzept macht Maßnahme förderfähig

Deshalb will die Stadt die Chance nutzen, wie schon bei vielen anderen Projekten in den vergangenen Jahren Fördermittel aus der Städtebauförderung zu generieren. Voraussetzung dafür ist, dass die Maßnahme in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) aufgenommen wird. Denn davon hängt deren Bewilligung ab. Dies solle in der Sitzung des Fachausschuss geschehen, immer vorausgesetzt, die Politik stimmt zu. Beschlussvorschlag: „Die Maßnahme ,2. Rettungsweg am Alten Rathaus´ wird als Maßnahme in das Integrierte Stadtentwicklungskonzept ,erweiterte Innenstadt´ aufgenommen.“

Für den Förderantrag müssten mögliche Lösungswege bis zur Antragsfrist am 30. September 2024 konkretisiert werden. Als Kostenansatz für den 2. Rettungsweg hatte man vorerst eine Summe von 700.000 Euro im Wirtschaftsplan des KBW gewählt. Der Fördersatz betrage 60 bis 70 Prozent, je nach individueller Einstufung des zuständigen Landesministeriums, heißt es in der Sitzungsvorlage. Diese Einstufung würde im April oder Mai folgen.

„Die Akquise von Fördermitteln sorgt für eine Entlastung des angespannten Haushaltes und führt zu einer Finanzierbarkeit“, begründet die Verwaltung zu den finanziellen Auswirkungen. Könne man den Bürgersaal künftig wieder für Neubürgerempfänge, Konzerte, Eheschließungen etc. sowie für Rats- und Ausschusssitzungen der Stadtverwaltung nutzen, wirke sich dies zudem positiv auf den Klimaschutz aus. Denn leicht erreichbare Veranstaltungen seien in der „Stadt der kurzen Wege“ von hoher Bedeutung, weil so ein Ausweichen auf andere, weniger zentrale Räumlichkeiten vermieden werden, die womöglich nur mit dem Pkw zu erreichen wären.

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