Freitag, Juni 6, 2025

Aus 2 mach 1: „Beirat für Inklusion und Seniorenarbeit“ soll kommen

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Werne. Behindertenbeirat und Seniorenvertretung der Stadt Werne sollen künftig zum „Beirat für Inklusion und Seniorenarbeit“ werden.

Rund 20 Jahre nach Gründung der beiden Beiräte 2006 und intensiven Beratungen (auch gemeinsam mit der Verwaltung) streben die beiden Vorsitzenden Dieter Schimmel (Seniorenvertretung) und Angelika Roemer (Behindertenbeirat) die Zusammenführung der beiden Organisationen an.

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Man habe sich über zwei Jahre intensiv mit dem Thema beschäftigt, erläuterte Dezernent Frank Gründken am Mittwoch, 4. Juni 2025, in der Sitzung des Sozialausschusses und begründete, weshalb die Zusammenlegung aus Sicht der Beteiligten Sinn mache.

Der Selbstvertretung von Senior/innen sowie von Menschen mit Behinderungen komme angesichts des demografischen Wandels ein hoher Stellenwert zu. Allein der Anteil an der Gruppe der über 65-Jährigen sei seit Gründung der beiden Vertretung in Werne deutlich gestiegen, heißt es dazu in der Sitzungsvorlage. Hinzu komme, dass mit zunehmenden Alter die Anzahl der Menschen mit einer Schwerbehinderung steige. Diese Entwicklungen hätte folglich Einfluss auf die personelle Zusammensetzung von Behindertenbeirat und Seniorenvertretung. Schwierig sei es zudem, Mitglieder, die ausscheiden, zu ersetzen oder neue zu finden.

Ohnehin sei man in beiden Gremien bei den Aufgaben und Zielen oft nah beieinander. „Es gibt viele Überschneidungen“, meldete Gründken aus den Gesprächen von Beiräten, Verwaltung und Fraktionen zurück. Der Sozialverband VdK etwa, sei als Verein von Betroffenen in beiden Gremien vertreten. Weitere Vereine und Organisationen der freien Wohlfahrtsverbände engagierten sich sowohl für die Belange von Menschen mit Behinderung als auch für die Interessen älterer Menschen.

Beschluss soll im September folgen

Den Beschluss der Ausschusses über die Zusammenführung und die neue Geschäftsordnung des kombinierten Beirates rückte der Dezernent dann aber bewusst nach hinten und gab das Thema zunächst zur Beratung an die Fraktionen weiter. „Wir entscheiden dann in der Sitzung am 3. September“, schlug er diesen vor. Bis zum 31. Juli könnten die Fraktionen dann eventuelle Anmerkungen und Änderungswünsche beim Inklusionsbeauftragten Niklas Wilde per Email unter inklusion@werne.de einreichen.

„Bei uns rennen Sie damit offene Türen ein“, betonte Siegfried Scholz für die SPD und stimmt auch zu, den Beschluss erst nach der Sommerpause folgen zu lassen. Man freue sich, dass sich gerade mit dem Inklusions-Treff Werne eine neue Selbsthilfegruppe gegründet habe. Für die CDU stimmte Jürgen Regener seinem Vorredner zu, drückte aber auch die Sorge aus, das der Seniorenbeirat verschwinden könne. Der Nachwuchsmangel betreffe beide Beiräte, sagte Frank Gründken. Inklusion sei ein Riesenthema in Werne, unterstrich Kay Hirschhäuser (UWW). Für die FDP bewerte Christian Thöne das Vorhaben positiv: „Politik weiß nicht mehr als die Beiräte“.

Aufgaben und Ziele der Interessensvertretung

In der ausführlichen Sitzungsvorlage (siehe Bürgerinformationssystem) ist der Entwurf der Geschäftsordnung einzusehen. Die neu formierte Interessenvertretung würde demnach diesen Grundsätzen folgen: Parteipolitische Neutralität, Konfessionsungebundenheit, Verbandsunabhängigkeit, Beteiligung von Menschen ohne Ansehen von Geschlecht, Religion, Nationalität oder Herkunft.

Aufgaben und Ziele sind unter anderem: Achten auf die Einhaltung der Rechte und Würde von Menschen mit Behinderung und älteren Menschen, uneingeschränkte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft, Hilfe zur Selbsthilfe, barrierefreie Gestaltung und Ausstattung öffentlicher Gebäude, Anlagen etc., Beteiligung bei der Planung,Beratung der parlamentarischen Gremien und der Verwaltung in Fragen der Inklusion und Seniorenarbeit.

Personelle Zusammensetzung

Dem Beirat gehören höchstens bis zu 15 stimmberechtigte Mitglieder an. Die Mitglieder können Vertreter einer Organisation wie etwa Behindertenvereinen/-verbänden, Gruppen, die sich um Behindertenbelange kümmern, Freie Wohlfahrtsverbände, Seniorenorganisationen, Kirchen sein. Einzelpersonen, die das 60. Lebensjahr vollendet und/oder einen Behinderungsgrad von mindestens 50 Prozent haben (oder gesetzliche Vertreter einer Person, die die genannten Bedingungen erfüllt) können Mitglied werden.

Bei einem Mitglied handelt es sich um eine Mitarbeiterin/einen Mitarbeiter der Stadtverwaltung Werne ohne Stimmrecht. Aktive Ratsmitglieder können keine Mitglieder des Beirates für Inklusion und Seniorenarbeit sein. Die Mitglieder werden vom dem für Inklusion zuständigen Fachausschuss in nichtöffentlicher Sitzung ernannt. Die Mitglieder des Beirates wählen aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden/ Vorsitzende oder zwei gleichberechtigte Vorsitzende beziehungsweise einen Stellvertreter/in.

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