Beschlüsse zum Großprojekt Surfpark auf der Zielgraden

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Werne. Die finalen Beschlüsse zum Großprojekt „Wassersport- und Forschungszentrums (Surfwrld/Sciencewave)“ auf dem Gelände der ehemaligen Zeche Werne hat der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (ASPW) in seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause am 17. Juni 2025 auf der Tagesordnung (17.30 Uhr, Stadthaus, EG großer Sitzungsraum).

Fünf Jahre nach dem Entschluss, für das kombinierte Freizeit- und Forschungsprojekt mit der Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) anzustreben, stehen somit aus kommunaler Sicht abschließende Entscheidungen an.

Genauer gesagt handelt es sich um den Festsetzungsbeschluss zur 44. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) der Stadt Werne sowie den Satzungsbeschluss zum „Bebauungsplan 4 – Wassersport- und Forschungszentrum ehemaliges Zechengelände“. Endgültig hat dann der Rat der Stadt Werne am 2. Juli 2025 (17.30 Uhr, Kolpingsaal, Alte Münster Straße 12) das Wort.

Mit der FNP-Änderung soll die bisher geltende Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Bergbau“ in eine Sonderbaufläche mit Zweckbestimmung „Wassersport und Forschungszentrum“ umgewandelt werden. Beschlossen wurde die Änderung des FNP vom Fachausschuss am 22.9.20020, in der Folge das Planungen konkretisiert und im Parallelverfahren die Änderung des Bebauungsplanes auf den Weg gebracht.

Im Rahmen einer Bürgerversammlung fand am 20. Januar 2023 die frühzeitige öffentliche Beteiligung der Öffentlichkeit mit rund 200 Teilnehmenden statt. Thematisiert wurden unter anderem die Verkehrssituation, Energieversorgung, Wasserversorgung und -entsorgung sowie der Arten-, Natur- und Klimaschutz und vieles mehr. Neben Stellungnahmen aus der Bevölkerung gingen im Zuge der frühzeitigen Behördenbeteiligung auch 25 Stellungnahmen von dieser Seite ein und wurden jeweils in dazugehörigen Synopsen bewertet (Anlagen 4 und 5) beigefügt.

„Exkurs Wald“ – Waldausgleichsfaktor erweitert

Bedenken hatte der Landesbetrieb Wald und Holz bezüglich des Ausgleichsfaktors für den Eingriff in bestehende Waldflächen angemeldet. Mit Blick auf die Prüfkriterien zur Bewertung des vorhandenen Waldes durch ein vom Investor bestellten Gutachtens hatte der Landesbetrieb um weitere Ergänzungen gebeten. Weil die Ergänzungen dennoch Fragen offen gelassen hatten, beauftragte die Stadt Werne ein Gutachten durch einen unabhängigen, öffentlich-bestellten und vereidigten Fachgutachter, mit dem Ziel, die Plausibilität des Waldgutachtens der Firma Atalay Consult zu bestätigen, wird in der Sitzungsvorlage ausgeführt. Die Bedenken seien nicht ausgeräumt worden, heißt es weiter.

Investor und Stadtverwaltung verständigten sich daher darauf, den vom Landesbetrieb Wald und Holz geforderten Waldausgleichsfaktor von 1:2 als sachgerecht anzusehen. Die zusätzliche Fläche für den Waldausgleich wird seitens der Stadt Werne über einen Mietvertrag im Laufe des Jahres bereitgestellt, sodass der Investor die Erstaufforstung im November 2025 vornehmen könne.

Information: Im Sitzungskalender des Bürgerinformationssystems sind alle Anlagen zu den Beschlüssen einsehbar: https://buergerinfo.werne.de/sessionnet/buergerinfo/si0040.asp

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