Werne. Der Betriebszweig Straßen und Verkehr beim Kommunalbetrieb Werne weist auf der städtischen Internetseite darauf hin, dass ab Montag (10.11.2025) die Herbstabfuhr für Strauch- und Astwerk sowie sonstiger kompostierbarer Gartenabfälle anläuft.
Die Grünabfälle sind zum entsprechenden Abfuhrtag bis spätestens morgens 6 Uhr gut sichtbar am Straßenrand bereitzulegen. Nur an den Standorten, an denen die Leerung der Abfalltonnen vorgenommen wird, findet auch die Abfuhr der Grünabfälle statt. Dabei ist zu beachten, dass Verkehrsbehinderungen ausgeschlossen sein müssen.
Das Strauch- und Astwerk muss gebündelt und verschnürt (kein Draht!) bereitgestellt werden. Es darf eine Länge von 1,50 m und eine Stärke von 10 cm nicht überschreiten. Kleinere Abfälle (Laub, Rasen- und/ oder Heckenschnitt) können nur in Papiersäcke gefüllt abgeholt werden.
Der Kommunalbetrieb weist ausdrücklich darauf hin, dass nur haushaltsübliche Mengen bis maximal ca. 3 cbm Grünschnitt abgefahren werden. Um Verzögerungen bei der Abholung zu vermeiden sind größere Mengen direkt an den Wertstoffhof der Stadt Werne oder dem Wertstoffzentrum Nord (Brückenkamp) in Lünen gegen entsprechendes Entgelt zu den jeweiligen Öffnungszeiten anzuliefern.
Die Abfuhr findet, soweit keine Verzögerungen eintreten, wie folgt statt:
- Bezirk 1 ab Montag, 10. November,
- Bezirk 2 ab Dienstag, 11. November,
- Bezirk 3 ab Donnerstag, 13. November,
- Bezirk 4 ab Montag, 17. November,
- Bezirk 5 ab Dienstag, 18. November,
- Bezirk 6 ab Donnerstag, 20. November,
- Bezirk 7 ab Montag, 24. November,
- Bezirk 8 ab Dienstag, 25. November und
- Bezirk 9 ab Donnerstag, 27. November.
Von dieser Aktion ausgenommen sind die sonst nicht an die Biotonne angeschlossenen Außenbereiche (sog. „Bauernschaften“).
Die Abfuhrtermine und -bezirke sind dem Abfallkalender der Stadt Werne des Jahres 2025 auf den Seiten 7 bzw. 9 bis 11 zu entnehmen.






















