Donnerstag, Juli 17, 2025

Jobcenter Kreis Unna: Einlösen von Schecks bald nicht mehr möglich

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Kreis Unna. In ihren Filialen ermöglicht die Postbank als einzig noch verbliebene Bank das Einlösen von Schecks für Jobcenter-Kunden. Bis zu 170 Betroffene aus dem gesamten Kreisgebiet nutzen diese Dienstleistung, da sie kein eigenes Bankkonto besitzen. Sie lassen sich monatlich so ihre Geldleistungen in Form des Bürgergelds auszahlen. Eine Auszahlung in den Filialen der Postbank soll künftig, aufgrund einer Umstellung der Postbankfilialen auf das einheitliche IT-System der Deutschen Bank, sukzessive bis Ende 2025 eingestellt werden.

Zum jetzigen Zeitpunkt sind keine Alternativen zur Auszahlung von Geldleistungen bei einer Bank vorgesehen, da ähnliche Produkte nicht mehr vorhanden sind und grundsätzlich das Scheck-Geschäft von allen anderen Banken bereits eingestellt worden ist. Laut Auskunft der Bundesbank werden auch die bestehenden Scheck-Vereinbarungen von den Bankenverbänden aufgekündigt. Keine andere Bank bietet eine ähnliche Leistung an.

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Vor diesem Hintergrund informiert in den kommenden Tagen das Jobcenter Kreis Unna betroffene Kunden schriftlich darüber und fordert sie auf, bei der Bank ihrer Wahl ein Basiskonto zu eröffnen. Ein Antrag hierzu liegt dem Schreiben bei. Banken und Sparkassen sind verpflichtet, Kunden ein Basiskonto bereitzustellen, sofern keine strafrechtlichen Gründe dagegensprechen und das Konto nicht für gewerbliche Zwecke genutzt wird.

Die stellvertretende Geschäftsführerin des Jobcenters Kreis Unna Marianne Oldenburg weist darauf hin: „Unsere Kundinnen und Kunden erhalten letztmalig im September 2025 einen Scheck. Für eine lückenlose Auszahlung der Geldleistungen ab dem 1. Oktober 2025 sollten sie nach Eröffnung des Basiskontos schnellstmöglich, jedoch spätestens bis zum 15. September 2025, einen Nachweis über ihre Bankverbindung in der zuständigen Geschäftsstelle des Jobcenters Kreis Unna einreichen.“

Rückfragen können telefonisch unter der Hotline 02303 2538-0 erfolgen. In diesem Zusammenhang wird für eine individuelle Auskunft die Nummer der Bedarfsgemeinschaft benötigt. 

Weitere Informationen zur Einrichtung eines Basiskontos erhalten Betroffene online auf der Seite der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht:

https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Fachartikel/2017/fa_bj_1712_Basiskonto.html

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