Mittwoch, April 22, 2026

Keine Fälle von Vogelgrippe im Kreis bisher – Dennoch Vorsicht geboten

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Werne/Kreis Unna. Die Pressestelle des Kreises Unna informiert über das Thema Vogelgrippe. Demnach steigen die Fallzahlen von Geflügelpest deutschlandweit gegenwärtig an. 
Im Kreis Unna und dem Stadtgebiet Hamm, für das das Kreisveterinäramt ebenfalls zuständig ist, gibt es aber derzeit noch keinen Fall. Geflügelhalter im Kreis sollen weiter vorsichtig sein, rät der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna.

Die Vogelpest ist inzwischen ganzjährig in Deutschland verbreitet, doch besonders durch die Zugvögel steigen die Zahlen der erkrankten Tiere im Herbst meist an. Laut Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) ist dies in diesem Jahr wohl früher als üblich der Fall. „Es gibt bisher keinen Fall von aviärer Influenza im Kreis Unna. Für den Menschen besteht so gut wie kein Risiko: In Deutschland ist kein Fall von Übertragung auf den Menschen bekannt geworden“, so der Kreisveterinär Dr. Kirschner. Aktuell werden mehrere Tiere getestet, die am vergangenen Wochenende gefundene Gans und der kränkelnde Kranich aus Lünen sind negativ getestet worden.

Kreisveterinär rät zur Wachsamkeit

Außerdem bittet er Geflügelhalter, Ornithologen sowie alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten dem zuständigen Ordnungsamt und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Kirschner.

„Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Ansonsten ist das Veterinäramt unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder unter Telefon 0 23 03 27 15 39 ansprechbar.

Ein Rat, den auch der Werner Vogelkundler Klaus Nowack auf Nachfrage von WERNEplus unterstreicht. Auch wenn die für Vogelarten hochansteckende Krankheit für Menschen kein Risiko darstelle sei, gehe es auch darum, nicht zur Verbreitung beizutragen.

Beim Kreis Unna erinnert der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung zudem daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft das Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles
sonstige Geflügel.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden – ab dem ersten Tier in der Haltung. Eine Neuanmeldung ist unter https://nw.agrodata.de/newreg-nw möglich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI über den aktuellen Stand der Vogelgrippe informieren unter https://tsis.fli.de/cadenza/. Außerdem hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite nützliche Informationen zum Thema Geflügelpest zusammengestellt.

Unter www.lanuk.nrw.de sind unter dem Suchwort „Geflügelpest“ auch zwei Merkblätter für Halterinnen und Halter zu finden.
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