Sonntag, Mai 4, 2025

Klostervorplatz – CDU will Durchfahrt-Regelung belassen wie sie ist

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Werne. Zur Neugestaltung des Klostervorplatzes und der angrenzenden Straßen wendet sich die CDU-Fraktion mit einem Antrag an Bürgermeister Lothar Christ.

Anders als der in der November-Sitzung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung vorgestellte Vorentwurf des Büros DW Ingenieure aus Kamen besagt, raten die Christdemokraten dazu, die bisherige Durchfahrt-Regelung von der „Südmauer“ bis zur Straße „Am Neutor“ nicht zu ändern.

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In seiner Sitzung am Dienstag, 4. Februar 2025, will das Gremium die Planungen auf der Basis des Vorentwurfs weiter konkretisieren. Dann werden der CDU-Antrag und in der Sitzung geäußerte Änderungswünsche beraten (17.30 Uhr, EG Stadthaus, großer Sitzungsraum).

Hintergrund: Planer Christian Most hatte vorgeschlagen, die Durchfahrt von der Südmauer nur noch für Feuerwehr und Rettungsfahrzeuge sowie für die Abfallentsorgung zu erlauben. Von „Am Neutor“ aus solle hingegen die Einbahnstraßenreglung aufgehoben und die Straße bis zur Tiefgarage der Sparkasse künftig in beiden Richtungen befahrbar sein. Dafür werde an dieser Stelle ein Wendemöglichkeit geschaffen, hatte Most zur Vorplanung erläutert.

Eine grundlegende Neugestaltung des Klostervorplatzes und der Zuwegung ist geplant. Quelle: Stadt Werne
Eine grundlegende Neugestaltung des Klostervorplatzes und der Zuwegung ist geplant. Quelle: Stadt Werne

„Die derzeitige Durchfahrt-Regelung funktioniert in der Praxis“, schreibt die Fraktionsvorsitzende Uta Leisentritt in der Begründung des Antrags. Eine Änderung entsprechend der vorgestellten Pläne lasse befürchten, dass trotz eines vorgesehenen Durchfahrtsverbots die gesamte Straße „Am Neutor“ bis zur „Südmauer“ unberechtigt durchfahren werde, zumal eine Durchfahrt für den Rettungsdienst und die Wertstoffabfuhr erhalten bleiben und nicht durch bauliche Maßnahmen unmöglich gemacht werden solle. „Dies lässt einen Begegnungsverkehr befürchten. Einfacher erscheint es daher, die bisherige Regelung zu belassen. Die vorgesehene Umgestaltung wird dadurch nicht weiter beeinträchtigt“, argumentiert Leisentritt.

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