Donnerstag, Oktober 30, 2025

Neue Pflicht: Banken gleichen bei Überweisungen Name und IBAN ab

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Werne. Wenn man beim Einkaufen im Internet wiederholt bei einem Anbieter ordert, lassen sich bei der Online-Überweisung mit einem Klick die „Daten aus der Vorlage übernehmen“. Name und IBAN des Empfängers erscheinen automatisch und ersparen es den Kund/innen, die ellenlangen IBAN-Folgen einzugeben. Das ist praktisch und hilft Tippfehler zu vermeiden. Jetzt gibt es mit Blick auf mehr Sicherheit eine neue Pflicht für Bankinstitute.

So gilt nun, beim Onlinebanking genauer hinzuschauen, denn seit Anfang Oktober ist es für Banken und Sparkassen Pflicht, die Übereinstimmung von Namen und IBAN des Empfängers zu prüfen. Ziel sei es, mehr Sicherheit für Kund/innen und Schutz vor Rechnungsbetrug zu gewährleisten, informiert die Verbraucherzentrale auf ihrer Webseite. Damit werde EU-weit eine Gesetzeslücke geschlossen. Für die Kund/innen bedeute dies mehr Schutz, aber auch mehr Eigenverantwortung.

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Was ist neu?

„Seit 9. Oktober 2025 ist der Abgleich von Name und IBAN in der EU bei fast allen SEPA-Überweisungen Pflicht. Kleine Schreibfehler sind meist kein Problem, größere Abweichungen hingegen führen zu Warnhinweisen. Wer trotz Warnung überweist, trägt selbst das Risiko. Ziel ist es, Betrugsmaschen, vor allem gefälschte Rechnungen oder unseriöse Geldanlagen, zu verhindern“, heißt es weiter.

„Bisher gab es bei unseren Mitgliedern und Kunden keine großartigen Probleme. Wir haben die Mitglieder und Kunden vorab auf allen Kanälen, ob vor Ort in der Bank, an den Geldautomaten und im Online Banking auf die Neuerung hingewiesen. Vereinzelt kam es natürlich zu Nachfragen, die wir dann aber schnell ausräumen konnten“, berichtet Philipp Gärtner, Filialleiter der Volksbank in Werne.

Warum ist der IBAN-Abgleich notwendig?

Wie die Verbraucherzentrale erläutert, soll mit Hilfe des neuen Verfahrens erreicht werden, einerseits Betrugsmaschen und andererseits fehlerhafte Überweisungen aufgrund von Tippfehlern zu verhindern. Denn bisher sei es für Kriminelle leicht gewesen, Geldströme einfach umzulenken, indem sie falsche Kontodaten zusammen mit dem Namen eines legitimen Zahlungsempfängers angaben. Verbraucher/innen seien so getäuscht worden, weil Banken bislang nicht verpflichtet waren, zu prüfen, ob der Name der Empfänger/innen mit der IBAN zusammenpasst. Das Geld sei so auf fremden oder gehackten Konten gelandet und die eigentlichen Opfer hatten kaum eine Chance, ihre Überweisung zurückzuholen. 

Wie läuft der Abgleich von Name und IBAN ab?

Dies geschehe automatisch im Hintergrund, wird erläutert. Sobald die Überweisungsdaten eingegeben seien, schicke die eigene Bank noch vor der Autorisierung eine Anfrage an die Bank des Empfängers. Diese überprüfe in Sekundenschnelle, ob der eingetragene Name und die IBAN tatsächlich zusammenpassen. Ist alles korrekt, signalisiere die Bank, dass die Überweisung ausgeführt werden könne.

Gleiches gelte auch für neue Daueraufträge und Terminüberweisungen. Auch hier überprüfe die Bank künftig, ob Name und IBAN zusammenpassen. Ab Oktober 2025 müssen alle Banken zudem Echtzeitüberweisungen anbieten. Das Geld lande also sofort beim Empfänger – mit zusätzlicher Sicherheit durch die neue Prüfung.

Was geschieht bei Abweichungen?

Kleine Unterschiede: Wenn es sich nur um Tippfehler oder minimale Abweichungen handelt, wird der richtige Name angezeigt. So können Sie als Kund:innen selbst prüfen, ob es sich tatsächlich um die vorgesehene Empfängerin oder den vorgesehenen Empfänger handelt.

Deutliche Abweichungen: Passt der Name gar nicht zur IBAN, erscheint ein Warnhinweis. In so einem Fall sollten die Überweisung auf keinen Fall freigegeben, der Zahlungsempfänger über einen offiziellen Kanal kontaktiert sowie kontrolliert werden, ob es sich um ein Versehen der um einen Betrug handelt.

Kein Ergebnis: Manchmal kann die Abfrage auch fehlschlagen, etwa durch technische Störungen oder fehlende Daten. Dann erhalten die Kund:innen eine Mitteilung, dass keine eindeutige Prüfung möglich war. „Riskieren Sie es nicht: Geben Sie die Überweisung nicht frei. Kontaktieren Sie den Zahlungsempfänger, um zu prüfen, ob Sie den richtigen Namen und die richtige IBAN verwenden“, warnt die Verbraucherzentrale.

Weiter Informationen unter Verbraucherzentrale

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