Werne/Lünen. Wegen Verstößen gegen das Tierschutzgesetz muss sich Unternehmer Marko Mecke aus Werne vor dem Amtsgericht Lünen verantworten. Der Skandal um Tierquälereien in einer Viehsammelstelle an der Lünener Straße, ausgelöst von Videoaufnahmen der „Soko Tierschutz“, hatte 2021 bundesweit Aufsehen und Empörung ausgelöst.
Der eigentliche Prozessauftakt im 2024 abgetrennten Verfahren gegen Mecke war am 27. November 2024 von Richterin Beatrix Pöppinghaus ausgesetzt worden, weil Staatsanwältin Jennifer Preyss weitere Verstöße erhoben hatte. Am Mittwoch, 14. Mai 2025, begann der erste von insgesamt neun weiteren Prozesstagen in Saal 127 mit der Verlesung der detailliert und einzeln vorgetragenen Anklagepunkte durch die Staatsanwältin.
Angeklagt sind Verstöße gegen das Tierschutzgesetz, die in einem Zeitraum vom Mai bis Juli 2021 in Videoaufnahmen der Soko Tierschutz zu sehen sind. Als Geschäftsführer des Unternehmens sieht sie Marko Mecke in der Verantwortung für die widerrechtliche und systematische Ablieferung, den Transport sowie die Weiterverarbeitung kranker, nicht schlachtfähiger Tiere in der Sammelstelle. So seien Untersuchungen nach dem Tierschutzrecht wissentlich vermieden worden.
Ein weiterer Punkt der Anklage bezieht sich darauf, dass bei einem bereits toten Tier ein Bolzenschuss und ein Kehlschnitt nachträglich vorgenommen wurden, die so eine reguläre Schlachtung simulieren sollten.
Staatsanwaltschaft: Gefühl für Leid der Tiere verloren
In der langen Liste der Anklagepunkte schilderte Jennifer Preyss das Leid, die Misshandlungen in zahlreichen Einzelfällen wie das Traktieren mit Schlägen mit einem Kunststoffrohr, Stechen mit einer Mistgabel oder die versagte ordnungsgemäße Versorgung der Tiere, die sich ohnehin in einem äußerst schlechten Allgemeinzustand befunden hätten.
Viele der Fälle betreffen auch die Mitarbeiter Meckes. Sowohl letztere als auch der Angeklagte hätten jedes Gefühl für das Tierleid vermissen lassen. Der Angeklagte habe in der Sammelstelle die Tier auch persönlich gesehen und gebilligt, dass ihnen eine Versorgung mit Wasser versagt wurde. Beim Verladen der Tiere habe man Ort und Zeitpunkt bewusst so gewählt, dass es den wirtschaftlichen Interessen nützte.
Weil Richterin Beatrix Pöppinghaus feststellte, dass eine ältere Fassung der Anklageschrift verlesen wurde und die Nummerierungen der Fälle darin von der aktuellen Version abwichen, musste diese noch einmal vorgetragen werden.
Nach der Verlesung der Anklagepunkte erinnerte die Richterin an das Gebot der Unschuldsvermutung. Marko Mecke berief sich auf Nachfrage der Richterin auf sein Recht zu schweigen, wie sein Anwalt Martin Duerkop erklärte. Der Gesetzgeber habe mit dem Strafmaß von einer Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder einer Geldstrafe eine deutliche Gewichtung getroffen.
Auch lägen die angeklagten Fälle inzwischen vier Jahre zurück und hätten sich in einem Tatzeitraum von drei Monaten ereignet. Geständige Mitarbeiter Meckes seien bereits verurteilt. Ein Geständnis hätte eine strafmildernde Wirkung, sagte sie in Richtung Marko Mecke.

Richterin verweist auf Unschuldsvermutung
Sie erinnerte zugleich daran, dass der Betrieb des Angeklagten geschlossen und sein Ruf angesichts der Empörung in der Bevölkerung nicht der Beste sei. Im Vergleich zu anderen Fällen seien die Urteil eher milde ausgefallen, hieß es sinngemäß. Eine Berichterstattung wie in dem Fall habe sie so noch nicht erlebt, ordnete Pöppinghaus ein. Der Vorwurf, dass ein totes Tier verarbeitet worden sei, dürfte schwierig nachzuweisen sein, äußerte sie. Die Beweisaufnahme sei nun abzuwarten.
Mit Blick auf eine mögliche Einigung schlug die Richterin Staatsanwaltschaft und Verteidigung vor, zunächst darzulegen, was sie vom Ausgang des Verfahrens erwarten. Dazu äußerte der Anwalt des Angeklagten die Bitte, dies nicht öffentlich zu besprechen. Da Jennifer Preyss eine Einigung ausschloss und angekündigte, dass die Staatsanwaltschaft einen Haftstrafe und ein lebenslanges Haltungsverbot fordern wolle, kam es zu keiner Übereinkunft.
Weil der geladene Zeuge Friedrich Mülln von der Soko Tierschutz verhindert war, wurde die Verhandlung bis 12 Uhr unterbrochen. Nach der Pause wurden die beiden ehemaligen Mitarbeiter Meckes gehört, die bereits verurteilt wurden. Beide machten von ihrem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch. So endete der Verhandlungstag ohne Aussagen.
Das sind die nächsten Termine: Jeweils Mittwoch 4. Juni; 11. Juni; 18. Juni; 9. Juli; 16. Juli; 30. Juli; 6. August.