Donnerstag, September 18, 2025

Regionalplan-Änderung zeigt Zuschnitt für Windvorrangzonen

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Werne. Seit einiger Zeit drehen sich nun auch die Propeller der beiden 2024 entstandenen Windkraftanlagen nahe der Hellstraße und der A1 in Horst (Konzentrationszone Ost II) und produzieren zusammen mit drei weiteren Anlagen – eine am Katharinenweg (Ost 1) und zwei im Bereich Selmer Landstraße (West 1) – Strom aus erneuerbarer Energie. Zwei weitere Windräder am Höltingweg (Mitte 1) sind genehmigt, aber noch nicht gebaut.

Die Stadt Werne hatte in einem aufwändigen Planungsprozess bereits 2016 im Sachlichen Teilflächennutzungsplan Windenergie neben den genannten auch die fünfte Konzentrationsfläche Ost III beschlossen. Hier soll ein weiteres Windrad entstehen. Mit der Anzahl ihre Windkraftanlagen liege die Stadt Werne auf Kreisebene vorn, berichtete Dezernent Ralf Bülte in der Februar-Sitzung des Planungsausschusses (ASPW).

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Hintergrund: Laut Beschlussvorlage ist der Ausbau der Windenergie ein wesentlicher Bestandteil der Energiewende und somit für das Erreichen der Klimaziele auf Landes- wie Bundesebene unverzichtbar. Das Land NRW muss demnach für den Ausbau der Windenergie bis 2027 somit 1,1 und bis 2032 1,8 Prozent seiner Fläche für die Nutzung der Windkraft zur Verfügung stellen. Im November hatte der Planungsausschuss des RVR in der 1. Änderung des Regionalplans zeichnerisch Windenergiebereiche (WEB) festgelegt. Für Anlagen innerhalb dieser Vorranggebiete werden die Zulassungsverfahren für Windenergie beschleunigt.

Die neuen Vorranggebiete stellte Bülte im Planungsausschuss vor. Sie stimmen teils mit kleinen Abweichungen mit den Werner Konzentrationszonen überein. Ein weiterer Bereich kommt hinzu, die beiden im Gebiete Ost II hingegen sollen gestrichen werden. Nicht berücksichtigt im Regionalplan wäre die Konzentrationszone Ost III, die die vorgeschriebene Mindestgröße von 10 Hektar für ein Windenergiegebiet mit 9,7 Hektar knapp unterschreitet.

Stadt schreibt Stellungnahme und hofft auf Zusage für Gebiet Ost III

Wie Bülte im Ausschuss berichtete, ist die Stadt Werne mit ihren Planungen für die Windenergieanlage weit fortgeschritten. Verträge seien geschlossen und artenschutz- und schalltechnische Untersuchungen durchgeführt, sodass eine Genehmigung beantragt werden könne.

Weil die Konzentrationszone Ost III entsprechend ihrer Größe und Lage und dem damit in Verbindung stehenden Windpotenzial geeignete Voraussetzungen für die Nutzung von Windenergie biete und außerdem etwa zwei Drittel der Fläche der Kommune gehören, hatte man sich zu einer Stellungnahme zur Regionalplan-Änderung entschlossen. Bei der Stadt hofft man nun auf die Festlegung von Ost III als Windenergiegebiet und somit auf die Möglichkeit eines beschleunigten Verfahrens, denn anderenfalls käme ein langwieriges und teures Genehmigungsverfahren mit hohen Kosten um die 100.000 Euro auf die Stadt zu, erläuterte Bülte.

Die Mindestgröße von 10 Hektar für Ost III könne durch einen leicht veränderten Zuschnitt erreicht werden, wird in der Stellungnahme begründet. Alternativ dazu ließe das Plankonzept auch die Ausweisung eines kleineren WEB zu, soweit die Fläche mindestens 3 Hektar groß bleibe und deckungsgleich ist mit der ausgewiesenen Konzentrationszone sei. Auch das wäre ohne Weiteres umsetzbar, argumentiert die Stadt. Wünschenswert sei aus ihrer Sicht wäre ebenfalls, dass die Konzentrationszone Ost II mit den beiden bereits errichteten Windrädern als Windenergiebereich in den Regionalplan übernommen werde.

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