Werne/Dortmund. Ein aus Werne stammender Mann meldete sich am Mittwochmorgen (03.09.2025) bei der Bundespolizei am Dortmunder Hauptbahnhof und berichtete von einer vergessenen Tasche. Die Tasche konnte gefunden werden. Als er sie abholen wollte, klickten die Handschellen.
Gegen 8 Uhr erschien der 23-Jährige auf der Wache, um seine Umhängetasche abzuholen, die er zuvor auf dem Bahnsteig zu Gleis 4/5 vergessen hatte. Die Beamten hatten die Tasche bereits sichergestellt und zur Dienststelle gebracht. Eine Überprüfung seiner Personalien führte zur Feststellung von Fahndungsausschreibungen.
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ließ nach dem deutschen Staatsbürger mit gleich zwei Haftbefehlen suchen. Das Amtsgericht Dortmund hatte den wohnungslosen Mann im Januar 2024 zu einer Geldstrafe von 45 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise 40 Tage Freiheitsstrafe, und im Februar desselben Jahres zu einer Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu je 10 Euro, ersatzweise sieben Tage Freiheitsstrafe, verurteilt.
Dem Mann aus Werne wurden die Haftbefehle eröffnet, und er wurde festgenommen. Nach mehreren Telefonaten konnte der Verurteilte den geforderten Betrag von 712 Euro inklusive der Kosten aufbringen und die Dienststelle nach Zahlung der Geldstrafe wieder verlassen.