Mittwoch, November 12, 2025

Vogelgrippe bei einer Graugans in Unna bestätigt

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Kreis Unna. Das Friedrich-Löffler-Institut (FLI) hat den Verdacht auf Geflügelpest (Aviäre Influenza) bei einer Graugans in Unna bestätigt. Das Tier war Ende Oktober in der Otto-Hahn Straße in Unna gefunden worden. Darüber berichtet die Kreis-Pressestelle in einer Medienmitteilung.

Geflügelhalter im Kreis sollen weiter vorsichtig sein, rät der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung des Kreises Unna.

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Aufgrund der Vielzahl der Fälle in Deutschland und der damit verbundenen Mehrbelastung beim Friedrich-Loeffler-Institut wurde das Ergebnis dem Kreis Unna erst jetzt mitgeteilt. Die Graugans ist der erste bestätigte Fall im Kreis Unna, während andere untersuchte Tiere negativ getestet wurden, wie beispielsweise Ende Oktober die Gans und der Kranich aus Lünen oder eine Gans, die Anfang November nähe des Kamener Kreuzes auf der A2 gefunden wurde. Bei allen drei Fällen wurden stumpfe Traumata festgestellt, die vermutlich in Folge von Verkehrsunfällen zustande kamen.

Das Kreisveterinäramt sieht zum jetzigen Zeitpunkt von einer Aufstallpflicht ab, da die rechtlichen Voraussetzungen für diesen Schritt derzeit nicht gegeben sind. Trotzdem werden allen Geflügelhaltern im Kreisgebiet empfohlen, ihr Geflügel eigenverantwortlich aufzustallen beziehungsweise sich auf eine Aufstallung vorzubereiten, um die Verbreitung der Geflügelpest zu verhindern.

Wachsam bleiben

Außerdem bittet Kreisveterinär Dr. Kirschner Geflügelhalter, Ornithologen sowie alle Bürgerinnen und Bürger um Wachsamkeit. „Gehäufte Funde toter Wildvögel, insbesondere Wasser- und Greifvögel, sollten dem zuständigen Ordnungsamt und außerhalb der Dienstzeit der Leitstelle des Kreises Unna unter Angabe des genauen Fundortes gemeldet werden“, so Dr. Kirschner. „Bürger sollten kranke oder verendete Vögel sowie Wildtiere generell nicht anfassen.“ Ansonsten ist das Veterinäramt unter tiergesundheit@kreis-unna.de oder 0 23 03 27 15 39 ansprechbar.

Der Fachbereich Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung erinnert zudem daran, dass alle Geflügelhaltungen gemeldet werden müssen – und zwar unabhängig von der Anzahl der gehaltenen Tiere. Neben Schweinen, Rindern, Pferden, Ziegen und Schafen ist auch die Haltung von Geflügel beim zuständigen Veterinäramt und der Tierseuchenkasse der Landwirtschaftskammer NRW anzuzeigen. Konkret betrifft dies Hühner, Puten, Enten, Gänse, aber auch Tauben und alles sonstige Geflügel.

Sollten Geflügelhaltungen bislang nicht bei der Tierseuchenkasse Nordrhein-Westfalen registriert worden sein, muss dies schnellstens nachgeholt werden – ab dem ersten Tier in der Haltung. Eine Neuanmeldung ist unter https://nw.agrodata.de/newreg-nw möglich.

Interessierte Bürgerinnen und Bürger können sich beim TierSeuchenInformationsSystem (TSIS) des FLI über den aktuellen Stand der Vogelgrippe informieren unter https://tsis.fli.de/cadenza/.

Außerdem hat das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz auf seiner Internetseite nützliche Informationen zum Thema Geflügelpest zusammengestellt. Unter www.lanuk.nrw.de sind unter dem Suchwort „Geflügelpest“ auch zwei Merkblätter für Halterinnen und Halter zu finden. PK | PKU

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