Werne. Bereits seit einigen Monaten verschicken Betrüger verschiedene gefälschte Bußgeldbescheide des Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) an kleine und mittelständische Unternehmen, Freiberufler und Solo-Selbstständige.
„Diese Fake-Mitteilungen fluten die E-Mail-Postfächer. Viele wissen leider nicht, dass es sich um Fälschungen handelt“, warnt Uta Leisentritt, Vorsitzende MIT Kreis Unna und Geschäftsführerin der ALF Fahrzeugbau GmbH & Co. KG in Werne. Auch ihr Unternehmen sollte Opfer der Betrugsmasche werden.
So wird in dem Schreiben behauptet, dass ein Ordnungsgeldverfahren wegen unterlassener Offenlegung von Jahresabschlüssen nach § 325 HGB eingeleitet worden sei. Die Offenlegungspflicht gemäß § 325 HGB betrifft aber nur Unternehmen, die zur Veröffentlichung ihrer Jahresabschlüsse im Bundesanzeiger verpflichtet sind, insbesondere also Kapitalgesellschaften wie z. B. GmbHs, UGs oder AGs. Dabei wird die korrekte und fristgerechte Offenlegung auch tatsächlich überwacht, allerdings nicht durch das BZSt, sondern ausschließlich durch das Bundesamt für Justiz (BfJ). Darauf weisen verschiedene Steuer- und Rechtsberatungen hin.
Die versendeten Fake-Bescheide haben einzig das Ziel, einen seriösen Eindruck zu erwecken, um die Betroffenen zu einer Überweisung auf ein ausländisches Konto zu bewegen. Eine rechtliche Grundlage oder eine tatsächliche Forderung hierfür existiert natürlich nicht.
Hinweise auf eine Fake sind unterem Formulieren, die Angst auslösen sollen oder ein falscher Absender. Denn Ordnungsgeldverfahren bei fehlender Offenlegung führt ausschließlich das Bundesamt für Justiz (BfJ) durch. Das BZSt ist dafür nicht verantwortlich. Für Verspätungszuschläge ist hingegen das örtliche Finanzamt zuständig.
Als Warnlampen sollten angehen, wenn ein ausländisches Zahlungskonto angegeben ist. Bei der ALF Fahrzeugbau GmbH & Co. KG führt die angegebene IBAN „IE“ nach Irland – für deutsche Behörden absolut unüblich.
Zudem ist die Absender-Adresse „.com“ ein Hinweis, dass die E-Mail nicht vom Bundeszentralamt für Steuern kommen kann.
Und schließlich werden Bußgeldbescheide und Zahlungsaufforderungen nur per Brief versandt. Bei den Fake-Mitteilungen sind diese als Anlage beigefügt.
Aktuelle Warnhinweise
Um Bürgerinnen und Bürger bestmöglich zu schützen, wurde auf der offiziellen Webseite des BZSt eine spezielle Seite eingerichtet, die aktuelle Warnhinweise zu bekannten Betrugsversuchen im Zusammenhang mit dem BZSt und Hinweise zur Erkennung von Phishing-Versuchen bereitstellt: https://www.bzst.de/DE/Service/Betrug/warnung_betrugsversuche_node.html






















