Stockum. Für das Neubauvorhaben „Wohnen an der Werthwiese“ am südlichen Siedlungsrand von Stockum hatten sich bei der Präsentation des städtebaulichen Konzepts im Februar die Mitglieder des Ausschusses für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (SPW) zustimmend positioniert.
Entstehen sollen dort etwa 120 Wohneinheiten in Mehrfamilienhäusern sowie Einzel-, Doppel- und Reihenhäusern, 30 Prozent davon werden geförderter Wohnraum sein. In der Sitzung des SPW am Dienstag, 24. März 2026, fassten die Mitglieder einstimmig erste Beschlüsse.
Dazu gehörte neben dem Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan 51 B „Wohnen an der Werthwiese“ auch der Einleitungsbeschluss zur 59. Änderung des Flächennutzungsplans. Weil das künftige Wohnquartier auf einer landwirtschaftlichen Fläche entstehen soll, heißt es wieder einmal: „Tausche landwirtschaftliche Fläche gegen Wohnbaufläche – und umgekehrt.“ Denn der so entstehende Überhang an Wohnbauflächen muss durch Rücknahme an anderer Stelle im Stadtgebiet ausgeglichen werden. Das schreibt der Landesentwicklungsplan NRW im Sinne einer flächensparenden und bedarfsgerechten Siedlungsentwicklung vor.
Tauschflächen an Butenlandwehr und zwischen Fürstenhof und Münsterstraße
Dass dies in Werne inzwischen leichter gesagt als getan ist, räumte Ralf Bülte, Dezernent für Stadtentwicklung und Planung, in der Sitzung ein. „Wir sind da in ziemlicher Not“, sagte er mit Blick auf geeignete Tauschflächen. Fündig wurde man mit der Fläche B1 Ackerstraße und Lohstraße, die zwischen Fürstenhof und Münsterstraße gelegen ist, sowie mit der der Fläche B2 Lütkeheide und Butenlandwehr. Somit sollen eine Wohnbaufläche, eine gemischte Baufläche und eine gewerbliche Baufläche künftig als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt werden.
Auf der gewerblichen Baufläche B1 sollte ursprünglich Wohnraum entstehen, entsprechende Entwicklungsziele wurden aber nicht realisiert. Langfristig soll das Ziel einer Wohnbauentwicklung an dieser Stelle aber erhalten bleiben, versicherte Bülte. Eine gewerbliche Entwicklung sei hier wegen der angrenzenden Wohnbebauung auch nur sehr eingeschränkt möglich, da ausschließlich nicht wesentlich störende Gewerbebetriebe in Frage kämen. Beim Bereich B2 an der Butenlandwehr handele es sich um Flächen, die aus verschiedenen Gründen kurz- und mittelfristig nicht für eine Wohnbaunutzung vorgesehen seien, hieß es ferner.
Wohnstraßen, Parkprobleme, Zusatzverkehre: Verkehrsgutachter prüft
Im Rahmen des Bauleitplanverfahrens müssen Gutachten zu Umwelt- und Artenschutz, Entwässerung, Energieversorgung, Boden und Lärm eingeholt werden. Darüber hinaus sei das Thema Verkehr für die Planung von besonderer Bedeutung, betonte Bülte. Demnach soll ein von der Verwaltung bestellter Verkehrsgutachter im umliegenden Quartier die aktuelle Verkehrssituation von Wohnstraßen, Parkproblemen, Querschnitten von Straßenkörpern prüfen und geeignete Maßnahmen vorschlagen.
Die engen Straßen des Wohngebietes sind schon heute durch Verkehr und parkende Autos belastet. Mit der Bestandsanalyse sollen die durch das neue Wohngebiet erzeugten Zusatzverkehre dargestellt und bewertet werden. Daraus könnten sich auch noch Änderungen an der Erschließung ergeben. Im Vorfeld werde man zudem den Baustellenverkehr genau abstimmen, das habe große Bedeutung so Bülte.






















