Diebstahl bei Rentnern in Werne: Haushaltshilfe vor Gericht

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Werne. Eine Reinigungsfrau aus Werne soll ein Rentner-Ehepaar bestohlen haben. Deswegen musste sich die 35-Jährige am Mittwoch (28. Oktober 2026) vor dem Amtsgericht Lünen verantworten.

Im September und im November vergangenen Jahres soll sie einmal 50 Euro und einmal 180 Euro aus einem Schrank in der Wohnung des Paares entnommen haben. Im zweiten Fall hatte der 75-jährige Ehemann das Geld bewusst ausgelegt, um die Haushaltshilfe des Diebstahls zu überführen.

Die Frau sei seit etwa einem halben Jahr bei ihm und seiner Frau tätig gewesen, sagte der 75-Jährige aus. Er habe sie schon länger im Verdacht gehabt, Geld zu entwenden. Daher habe er in der Schublade eines Schranks, in dem das Haushaltsgeld verwahrt werde, vier 20-Euro-Scheine und zwei 50-Euro-Scheine ausgelegt. Das war morgens, bevor die Reinigungskraft kam. Als er gegen Mittag in der Lade nachgeschaut habe, sei „alles“ weg gewesen. Er habe dann die Haushaltshilfe mit dem Vorwurf des Diebstahls konfrontiert. „Darauf zeigte sie mir Scheine in ihrer Tasche und sagte, sie habe heute schon Geld verdient, ich könne nicht beweisen, dass dies meine Scheine seien.“ Die Polizei rief der Zeuge nicht. „Ich dachte, die Dame würde einsichtig sein und das Geld zurückgeben.“

Später stellte seine Ehefrau außerdem fest, dass ein Ring und eine Perlenkette aus einer Vitrine im Schlafzimmer fehlten. Ob den Schmuck auch jemand anders entwendet haben könnte, wollte Amtsrichter Ulrich Oehrle wissen. „Außer unseren Kindern bekommen wir keinen Besuch“, erklärte der Zeuge und wies von sich, seine Kinder könnten den Schmuck genommen haben. Er habe der Angeklagten angeboten, keine Anzeige zu erstatten, wenn sie Geld und Schmuck zurückgebe.

Die Angeklagte, die ohne Verteidigung erschienen war, bestritt die Vorwürfe. Sie habe gehört, wie sich die Eheleute laut gestritten hätten, weil der Mann sein Geld nicht fand. „Die Frau hat viel geschimpft mit ihm und gesagt, du warst doch gerade einkaufen.“ Um zu beweisen, dass sie unschuldig sei, habe sie sich ausgezogen und ihre Taschen geleert, so die Angeklagte. „Ich habe sogar angeboten, die Polizei zu rufen, aber davon wollte die Ehefrau nichts wissen, die glaubte mir.“ Dass sie dem Rentner ein Bündel Geldscheine gezeigt hätte, bestritt die Angeklagte ebenfalls.

Für ein Urteil reichte dem Staatsanwalt die Beweisaufnahme nicht. Er wollte auch die Ehefrau hören, die aufgrund einer anstehenden Operation nicht zur Verhandlung erscheinen konnte. Das Verfahren wird daher vertagt. Gegen die Angeklagte laufen weitere Ermittlungsverfahren, wie der Richter feststellte.

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