Werne. Parken in einer Quartiersgarage – auf zwei Etagen mit grün umrankter Fassade – war für das neue Wohnquartier zwischen Südring und „An den 12 Bäumen“ als wichtiges Element der Planung vorgesehen.
Jetzt die Überraschung: Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Planung und Wirtschaftsförderung (SPW) hat für seine Sitzung am Dienstag, 12. Mai 2026, den Beschluss über eine alternative Stellplatzlösung auf der Agenda (17.30 Uhr, Stadthaus, großer Sitzungsraum EG).
Anstelle des Parkhauses plus einiger Außenparkplätze sollen danach ein Quartiers-Mobilitätstreff sowie Tiefgaragen unter einem Teil der Mehrfamilienhäuser die Fahrzeuge der Anlieger aufnehmen. „Zwischenzeitlich hat der Vorhabenträger die Stadtverwaltung informiert, dass die zentrale Quartiersgarage als Stellplatzlösung für einen großen Teil des Quartiers unter den jetzigen wirtschaftlichen Bedingungen nicht umsetzbar ist“, heißt es zur Begründung in der Beschlussvorlage.

Parkplätze unter Photovoltaik-Carports und in Tiefgaragen
Wie die alternative Stellplatz-Lösung für die in gemischter Bebauung geplanten Mehrfamilienhäuser, Reihen- und Doppelhäuser aussehen soll, wird Architekt Lothar Steinhoff in der Sitzung vorstellen. Sie sieht laut Beschlussvorlage eine zentrale, hochwertig gestaltete Stellplatzanlage vor, die ein- und begrünt werden soll. Dazu sollen unter einem Teil der Mehrfamilienhäuser im westlichen Bereich Tiefgaragen zudem Fahrzeuge aufnehmen können. Die Stellplätze sollen mit Photovoltaik-Elementen auf Carports ausgestattet werden, heißt es in der Vorlage weiter.
Für die alternative Parklösung ist eine Befreiung von Bebauungsplan 10 C – Wohnquartier am Südring – notwendig, weil hier ein Sondergebiet mit Zweckbestimmung Quartiersgarage vorgesehen ist. Über die beabsichtigte Änderung müsse der Ausschuss beraten, damit die Erschließung für das Wohngebiet zeitnah beginnen könne, heißt es in der Vorlage der Verwaltung.

Der Satzungsbeschluss für das gesamte Wohngebiet wurde bereits im Oktober 2025 gefasst. Da die zugehörige 55. Änderung des Flächennutzungsplans aufgrund aufwendiger Abstimmungen mit dem Regionalverband Ruhr allerdings erst im April genehmigt werden könne, werde der Bebauungsplan mit Bekanntmachung im Amtsblatt der Stadt Werne erst am 30. April rechtswirksam.






















